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Topthema

22.07.09
Das Thema Insolvenz wird immer wichtiger.
Wir erklären, was Azubis in Krisenzeiten wissen sollten. Eine Insolvenz kündigt sich meistens mit Vorzeichen an. Wenn die Ausbildungsvergütung ausbleibt oder im Betrieb immer weniger los ist, solltest du wachsam sein. Bei den ersten Anzeichen solltest du gleich nachfragen, ob Insolvenz angemeldet wurde oder nicht. Bestenfalls forderst du deinen Betrieb auf, eine schriftliche Erklärung abzugeben. Notfalls kannst du auch beim zuständigen Amtsgericht selbst nachfragen, ob ein Insolvenzantrag gestellt wurde.

Worauf du unbedingt achten solltest:

1. Spätestens zwei Monate nachdem dir bekannt war, dass Insolvenz vorliegt, muss du bei der Arbeitsagentur Insolvenzausfallgeld beantragen. Je früher desto besser. Dann zahlt die Arbeitsagentur die ausbleibende Ausbildungsvergütung weiter.

2. Unterschreibe nichts, das z.B. erklärt, dass du auf die Ausbildungsvergütung verzichtest um weiter beschäftigt zu werden oder ähnliches. Denn dann verlierst du unter anderem deinen Anspruch auf Ausbildungsvergütung und auch Insolvenzgeld!

Wie es weiter geht:
Wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, tritt ein Insolvenzverwalter an die Stelle des Geschäftsführers. Er wird also Vertragspartner für alle Mitarbeiter, also auch für die Azubis. Zunächst versucht er den Betrieb zu retten, indem er einen neuen Käufer sucht. Sollte sich ein neuer Eigentümer finden, so findet ein Betriebsübergang statt. Dabei werden alle bestehenden Verträge übernommen. Als Azubi solltest du also nicht einen neuen Ausbildungsvertrag abschließen, wenn darin schlechtere Bedingungen geregelt sind. Denn dein alter Vertrag gilt weiter.
Wenn kein Käufer gefunden wird, kann der Insolvenzverwalter den Betrieb entgültig stilllegen und den Azubi mit 4 Wochen Frist wegen Insolvenz kündigen. Auch du als Azubi hast dieses Recht. Falls du schon im 3. Lehrjahr bist, kannst du bei der zuständigen Stelle beantragen, dass du vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen wirst. Dann kannst du an der Abschlussprüfung teilnehmen, auch ohne einen neuen Betrieb gefunden zu haben. Falls nicht, wende dich an die Arbeitsagentur und die zuständige Stelle (siehe Stempel auf deinem Ausbildungsvertrag). Laut Gesetz sind die nämlich verpflichtet, dir bei der Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz zu helfen. Zwar müssen sie dir "nur" helfen, das heißt sie müssen dir keine neue Stelle verschaffen, unsere Erfahrung zeigt aber, je hartnäckiger du bleibst, desto mehr Hilfe bekommst du. Wenn du dich bei einem neuen Betrieb vorstellst, hast du als "Insolvenz-Azubi" einen entscheidenden Vorteil: Ein Betrieb, der dich übernimmt, kassiert den sogenannten Ausbildungsbonus. Dabei wird dem neuen Betrieb ein Teil der Kosten für deine Ausbildung erstattet. Je nach Ausbildungsvergütung kann so der Betrieb bis zu 6.000 Euro erhalten! Das hat der Deutsche Bundestag im Juni 2009 beschlossen, um Azubis aus Insolvenzbetrieb einen Schutzschirm zu bieten. Frag doch im Vorstellungsgespräch mal nach, ob der neue Betrieb vom Ausbildungsbonus weiß.

Zu Lesen gibts hier mehr: [dgj-jugend] [bmas] [ihk muenchen]

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