Krise in der Ausbildung?
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Beratung für Azubis aus München:
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Fon: 089-51410635
Fax: 089-5141069935
Persönliche Beratung
Während der Öffnungszeiten!
Öffnungszeiten
Mo, Di, Mi 15:00-18:00 Uhr
Do 17:00-20:00 Uhr
Fr 09:00-12:00 Uhr
azuro - Ausbildungs- & Zukunftsbüro
Paul-Heyse-Str.22
80336 München
Fon: 089/ 51 41 06 35
Fax: 089/ 51 41 06 99 35
Mail: azuro@azuro-muenchen.de
www.azuro-muenchen.de
azuro ist eine Einrichtung der DGB-Jugend Region München und des Kreisjugendring München-Stadt azuro wird vom Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München gefördert
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Am Anfang der Ausbildung
Probezeit:
Deine Ausbildung beginnt mit der Probezeit. Die Probezeit ist für Ausbilder und Azubi von großer Bedeutung. Der Ausbilder ist in dieser Zeit verpflichtet, zu prüfen, ob sich der Azubi für den Ausbildungsberuf eignet. Als Azubi kannst du in der Probezeit überprüfen, ob du den richtigen Beruf gewählt hast.
Während der Probezeit können beide Vertragsparteien von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss aber trotzdem schriftlich sein (§22 Berufsbildungsgesetz).
Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern (§20 Berufsbildungsgesetz).
Falls du in deinem Ausbildungsbetrieb vor der Ausbildung bereits ein Praktikum absolviert hast, solltest du mit deinem Ausbilder sprechen: Vielleicht könnt ihr die Probezeit auf einen Monat reduzieren, da ihr euch ja schon kennen gelernt habt.
Falls du in der Probezeit kündigen oder deine Ausbildung gar nicht erst antreten willst, kannst du dich an uns wenden. Dasselbe gilt natürlich, wenn du gekündigt wurdest.
Wir helfen dir gerne: Kontaktformular
Arbeitsgenehmigung/Arbeitserlaubnis:
Wenn du nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, brauchst du eine Arbeitsgenehmigung für:
Ärztliche Untersuchung zum Ausbildungsbeginn:
Wenn du vor dem Beginn deiner Ausbildung noch nicht 18 Jahre alt bist, musst du dich laut §32 Jugendarbeitsschutzgesetz von einem Arzt untersuchen lassen. Dabei wird gecheckt, ob du für die von dir gewählte Ausbildung körperlich geeignet bist. Der Arzt stellt dir dann eine ärztliche Bescheinigung aus. Ohne diese Bescheinigung darf dein Ausbilder dich nicht arbeiten lassen. Die Untersuchung ist für dich kostenlos. Spätestens ein Jahr nach Beginn deiner Ausbildung musst du dich noch mal ärztlich untersuchen lassen.
Deine Ausbildung beginnt mit der Probezeit. Die Probezeit ist für Ausbilder und Azubi von großer Bedeutung. Der Ausbilder ist in dieser Zeit verpflichtet, zu prüfen, ob sich der Azubi für den Ausbildungsberuf eignet. Als Azubi kannst du in der Probezeit überprüfen, ob du den richtigen Beruf gewählt hast.
Während der Probezeit können beide Vertragsparteien von heute auf morgen und ohne Begründung das Ausbildungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss aber trotzdem schriftlich sein (§22 Berufsbildungsgesetz).
Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate dauern (§20 Berufsbildungsgesetz).
Falls du in deinem Ausbildungsbetrieb vor der Ausbildung bereits ein Praktikum absolviert hast, solltest du mit deinem Ausbilder sprechen: Vielleicht könnt ihr die Probezeit auf einen Monat reduzieren, da ihr euch ja schon kennen gelernt habt.
Falls du in der Probezeit kündigen oder deine Ausbildung gar nicht erst antreten willst, kannst du dich an uns wenden. Dasselbe gilt natürlich, wenn du gekündigt wurdest.
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Arbeitsgenehmigung/Arbeitserlaubnis:
Wenn du nicht die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, brauchst du eine Arbeitsgenehmigung für:
- eine betriebliche Ausbildung
- eine schulische Ausbildung, wenn praktische Anteile überwiegen
- den praktischen Teil an Berufs- und Verwaltungsakademien
- Praktika
Ärztliche Untersuchung zum Ausbildungsbeginn:
Wenn du vor dem Beginn deiner Ausbildung noch nicht 18 Jahre alt bist, musst du dich laut §32 Jugendarbeitsschutzgesetz von einem Arzt untersuchen lassen. Dabei wird gecheckt, ob du für die von dir gewählte Ausbildung körperlich geeignet bist. Der Arzt stellt dir dann eine ärztliche Bescheinigung aus. Ohne diese Bescheinigung darf dein Ausbilder dich nicht arbeiten lassen. Die Untersuchung ist für dich kostenlos. Spätestens ein Jahr nach Beginn deiner Ausbildung musst du dich noch mal ärztlich untersuchen lassen.

