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Fax: 089/ 51 41 06 99 35
Mail: azuro@azuro-muenchen.de
www.azuro-muenchen.de
azuro ist eine Einrichtung der DGB-Jugend Region München und des Kreisjugendring München-Stadt azuro wird vom Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München gefördert
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Der Rechtsweg
- Geltendmachung von Ansprüchen
- Widerspruch gegen eine fristlose Kündigung
- Schlichtung
- Arbeitsgericht
- Rechtsschutz
- Schadensersatz
Geltendmachung von Ansprüchen
Eine Geltendmachung schreibt man während der Ausbildung oder nach Ende der Ausbildung, um Leistungen schriftlich einzufordern. Die Geltendmachung schickst du an deinen Ausbilder. Du kannst auch eine Kopie des Schreibens an die zuständige Stelle (siehe Stempel hintern auf deinem Ausbildungsvertrag zum Beispiel IHK) schicken, um sie über deine Probleme in Kenntnis zu setzen. Eine Geltendmachung solltest du möglichst gleich schreiben, nachdem die Leistungen fällig geworden sind. Eine schriftliche Aufforderung stoppt den Ablauf von Verjährung- und Ausschlussfristen.
Es gibt auch andere Punkte zu beachten, wenn du eine Geltendmachung schreiben willst. Deshalb empfehlen wir dir, dich in diesem Fall an deine azuro zu wenden, wir beraten Azubis aus München gerne: Kontaktformular
Widerspruch gegen eine fristlose Kündigung
Wenn du eine Kündigung erhältst, hat dies oft viele Gründe und Ursachen. Als erstes solltest du für dich klären, ob du etwas gegen die Kündigung und ihre Folgen tun willst. Wenn ja, empfehlen wir dir folgende Vorgehensweise:
- Hole dir Rat und Unterstützung bei kompetenten Leuten oder wende dich direkt an das azuro. Beachte unbedingt die Widerspruchsfrist gegen die Kündigung von drei Wochen: Du hast nach dem Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit um etwas zu unternehmen, danach ist die Kündigung auf jeden Fall wirksam. Bei einem Aufhebungsvertrag ist ein Widerspruch nicht möglich, außer wenn du unter Druck gesetzt wurdest. Bei einer Kündigung vor und während der Probezeit ist der Widerspruch sinnlos, außer für dich gilt ein besonderer Kündigungsschutz (Schwangere, Schwerbehinderte, Mitglieder der Jugendvertretung).
- Als nächstes solltest du (ggf. gemeinsam mit azuro) möglichst schnell einen Antrag für eine Schlichtungsverhandlung bei deiner zuständigen Stelle stellen. Den Antrag dazu erhältst du ebenfalls bei der zuständigen Stelle. Die zuständige Stelle (zum Beispiel die IHK oder eine Innung) leitet dann ein Schlichtungsverfahren ein.
Schlichtung
Die Schlichtung ist eine Besonderheit der Berufsausbildung. Im Rahmen der Berufsausbildung kann in der Regel nur dann ein Arbeitsgerichtsprozess geführt werden, wenn zuvor die Schlichtung statt gefunden hat. Ziel der Schlichtung ist es, Streitigkeiten zwischen Azubi und Ausbilder bereits vor einem Arbeitsgerichtsprozess zu klären.
Normalerweise findet eine Schlichtung aber nur bei Streitigkeiten in einem bestehenden Ausbildungsverhältnis statt. Manche zuständigen Stellen weigern sich deshalb, bei Kündigungen noch Schlichtungen durchzuführen, viele führen aber auch bei einem Widerspruch gegen eine Kündigung Schlichtungen durch.
Die Schlichtung findet normalerweise bei der zuständigen Stelle (zum Beispiel IHK, HWK) statt. Am Ende der Schlichtung wird ein Schlichterspruch gefällt. Falls du mit dem Schlichterspruch nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb von einer Woche Widerspruch einlegen und vor das Arbeitsgericht ziehen.
Wir können dich zu einer Schlichtungsverhandlung begleiten: Kontaktformular
Arbeitsgericht
Wenn du mit einem Schlichterspruch nicht einverstanden bist oder kein Schlichtungsausschuss existiert kannst du vor da Arbeitsgericht ziehen. Es ist sehr einfach ein Klage beim Arbeitsgericht einzureichen und du brauchst dazu keinen Anwalt! Du kannst einfach zum Arbeitsgericht gehen und bei der Klageannahmestelle Hilft man dir, dein Anliegen zu formulieren. Dann kommt es nach 2-3 Wochen zu einer Güteverhandlung bei der ein Richter eine erste Einschätzung gibt und versucht zu schlichten. Zu der Güteverhandlung kannst du alleine gehen, die Richter sind in der Regel sehr nett und erklären dir alles. Meistens wird in der Güteverhandlung eine Lösung erzielt. Wenn nicht musst du weiter klagen und jetzt ist es sinnvoll eine rechtliche Vertretung zu haben.
Rechtsschutz
Bei vielen Streitigkeiten im Arbeitsleben ist guter Rechtsschutz notwendig. Falls deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung haben, bist auch du in aller Regel bis zum Ende der ersten Ausbildung mitversichert. Prüfe aber, ob der Rechtsschutz auch für das Arbeitsrecht gilt. Mitglieder der Gewerkschaften haben über ihre Gewerkschaft Rechtsschutz bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Dieser gilt auch bei aufenthaltsrechtlichen Fragen von Ausländern. Für Auszubildende ist der Eintritt in die Gewerkschaft die günstigste Möglichkeit um Rechtschutz zu haben: Azubis zahlen nur einen Beitrag von ca. fünf Euro im Monat. Außerdem kannst du dich natürlich immer auch direkt an einen Anwalt wenden. Wenn du wenig Geld hast kannst du dabei Prozesskostenhilfe beantragen.
Schadensersatz
Aus dem Ausbildungsverhältnis können sich aus verschiedenen Gründen Schadenersatzansprüche ergeben.
- Schadensersatz wegen vorzeitiger Beendigung des Ausbildungsverhältnisses (§23 Berufsbildungsgesetz): Wird das Berufsbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst, so kann der Azubi oder der Ausbilder einen Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen, wenn der Andere schuld ist. Wenn zum Beispiel der Ausbilder seinen Pflichten nicht nachkommt und den Azubi nicht ausbildet und der Azubi deshalb kündigt, kann der Azubi als Schadensersatz ein Hilfsarbeitergehalt verlangen. Oder der Azubi verlangt die Differenz zwischen der Ausbildungsvergütung und dem entgangenem Gesellengehalt, wenn er wegen eines Ausbildungsplatzwechsels die Ausbildung verlängern muss. Der Anspruch muss innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden.
- Schadensersatz wegen fehlender Ausbildereignung (§28 Berufsbildungsgesetz): Wenn ein Betriebsinhaber einen Ausbildungsvertrag mit einem Azubi abschließt und eigentlich nicht ausbilden darf, muss er Schadensersatz leisten. Der Ausbildungsvertrag wird dann in ein rechtswirksames Arbeitsverhältnis umgewandelt.
- Schadensersatz wegen Verlängerung der Ausbildung (§8 Berufsbildungsgesetz): Wenn es zu einer Verlängerung der Ausbildung kommt, weil der Ausbilder den Azubi nur schlecht oder einseitig ausgebildet hat, kann der Azubi Schadensersatz fordern. Der Schaden besteht dann in der Differenz zwischen der Ausbildungsvergütung und dem entgangenem Gesellengehalt, das der Azubi bei rechtzeitiger Beendigung verdient hätte. Falls du also aufgrund einer schlechten Ausbildung das Ausbildungsziel nicht erreichst, solltest du dich unbedingt wegen eines möglichen Schadensersatzanspruchs an deine azuro wenden.
- Schadensersatz wegen unterlassener oder verspäteter Eintragung des Ausbildungsverhältnisses in das Verzeichnis der zuständigen Stelle (§36 Berufsbildungsgesetz): Der Ausbildende ist gegenüber dem Azubi schadensersatzpflichtig, wenn er den Antrag auf Eintragung des Ausbildungsverhältnisses in das Verzeichnis bei der zuständigen Stelle (zum Beispiel IHK, HWK) zu spät oder gar nicht stellt, und wenn sich für den Azubi daraus ein Schaden ergibt.

