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azuro - Ausbildungs- & Zukunftsbüro
Paul-Heyse-Str.22
80336 München
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Fax: 089/ 51 41 06 99 35
Mail: azuro@azuro-muenchen.de
www.azuro-muenchen.de
azuro ist eine Einrichtung der DGB-Jugend Region München und des Kreisjugendring München-Stadt azuro wird vom Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München gefördert
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Während der Öffnungszeiten!
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azuro ist eine Einrichtung der DGB-Jugend Region München und des Kreisjugendring München-Stadt azuro wird vom Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München gefördert
Pflichten des Ausbilders
Zu diesem Thema haben wir zwei Podcasts erstellt. Du kannst dich also zurücklehnen und dir alles in Ruhe anhören:
Nichts lernen in der Ausbildung
Mobbing am Arbeitsplatz
Der Ausbilder muss dich ausbilden!
Nicht jeder darf ausbilden, obwohl sich die Gesetze in den letzten Jahren sehr gelockert haben. Im Bereich der IHK ist zum Beispiel keine Ausbildereignungsprüfung mehr Voraussetzung zum Ausbilden und auch in vielen Handwerksberufen braucht ein Ausbilder keinen Meisterbrief mehr. Du kannst dir sicher sein, dass dein Ausbilder eine Ausbildungsberechtigung hat, wenn dein Ausbildungsvertrag von der zuständigen Stelle abgestempelt ist.
Wer einen Azubi ausbildet, muss dies selbst tun oder einen Ausbildungsbeauftragten mit der Aufgabe betrauen (§14 Berufsbildungsgesetz). Dabei kann nicht jedem diese Aufgabe übertragen werden. Der Ausbildungsbeauftragte muss persönlich und pädagogisch geeignet sein und über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. In Frage kommen also Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Ausbildungsberuf oder einem ähnlichem Beruf oder mit einem abgeschlossenem Studium in der entsprechenden Fachrichtung.
Außerdem gilt: Ausbildung kann nur dann statt finden, wenn am Ausbildungsplatz ein Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter anwesend ist, der dich ausbildet.
Wenn du an deinem Ausbildungsplatz meistens alleine bist oder nur von Personen angeleitet wirst, die weniger Ahnung haben als du, kannst du dich an uns wenden. Wir helfen dir gerne: Kontaktformular
Der Ausbildungsinhalt muss vermittelt werden
Zu diesem Thema haben wir einen Podcast erstellt. Du kannst dich also zurücklehnen und dir alles in Ruhe anhören:
Nichts lernen in der Ausbildung
Für jeden Beruf gibt es einen allgemeinen Ausbildungsrahmenplan in dem genau steht, was du wann in deiner Ausbildung lernen sollst. Außerdem muss deinem Ausbildungsvertrag ein betrieblicher Ausbildungsplan angefügt werden, in dem der Verlauf deiner Ausbildung in deinem Betrieb aufgezeigt wird. Der Ausbilder darf dir nur Arbeiten auftragen, die dem Ausbildungszweck dienen (§14 Berufsbildungsgesetz). Leider passiert es relativ häufig, dass Auszubildende mit ausbildungsfremden Tätigkeiten beauftragt werden. Ausbildungsfremde Tätigkeiten sind Arbeiten, die nicht dem Ausbildungszweck dienen und sie sind verboten. Auch unnötige Wiederholungen bereits gelernter Fähigkeiten - sogenannte ausbildungsfremde Routinearbeiten - dienen nicht dem Ausbildungszweck.
Einige Beispiele für ausbildungsfremde Tätigkeiten:
Schriftliche Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)
Die schriftlichen Ausbildungsnachweise muss dir dein Ausbilder kostenlos zur Verfügung stellen (§14 Berufsbildungsgesetz). Der Ausbilder muss sich auch darum kümmern, dass du deine schriftlichen Ausbildungsnachweise regelmäßig führst. Er muss deine Einträge kontrollieren und unterschreiben. Wenn dein Ausbilder nicht will, dass du die ausbildungsfremden Tätigkeiten in deinen schriftlichen Ausbildungsnachweisen vermerkst, solltest du dich wehren. Denn alles, was in deinen schriftlichen Ausbildungsnachweisen steht, hast du offiziell gelernt. Die schriftlichen Ausbildungsnachweise können auch ein wichtiger Nachweis sein (siehe auch Schadensersatz).
Freistellung für die Berufsschule und andere Maßnahmen
Dein Ausbilder muss dich für die Teilnahme am Berufsschulunterricht bezahlt freistellen (§15 Berufsbildungsgesetz). Wie die Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit angerechnet wird, kannst du unter dem Punkt Arbeitszeit erfahren.
Auch für die Teilnahme an der Zwischen- und Abschlussprüfung bist du freizustellen. Minderjährige müssen auch an dem Tag, der der schriftlichen Abschlussprüfung vorausgeht, freigestellt werden. Dein Ausbilder muss dich außerdem für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen zum Beispiel Innungskurse freistellen.
Arbeitskleidung
Arbeitskleidung muss von deinem Arbeitgeber nur dann gestellt werden, wenn die Kleidung dem Arbeits- und Gesundheitsschutz dient. So zum Beispiel die Handschuhe bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, Lederhandschuhe und Lederschürze bei Schweißarbeiten oder die Schutzbrille beim Schleifen. Die restliche Arbeitskleidung muss von dir selbst gekauft werden. Das gilt auch dann, wenn dir dein Arbeitgeber klare Vorschriften über die Art und das Aussehen deiner Arbeitskleidung macht. Das Ganze darf jedoch einen angemessenen finanziellen Rahmen nicht sprengen. Ziemlich kompliziert wird es bei Arbeitgebern, die Ihren Angestellten Uniformen vorschreiben (Fluggesellschaften, Fast-Food-Restaurants). Auch dann musst du dir die Kleidung selbst kaufen, aber nur bis zu einem Betrag, der deine Ausgaben für normale Kleidung nicht übersteigt. Was darüber hinausgeht, muss der Arbeitgeber zahlen.
Arbeitsmittel und Ausbildungsmittel
Alle Sachen, die du für die Arbeit im Betrieb und für die Prüfungen brauchst, müssen dir von deinem Ausbilder kostenlos zur Verfügung gestellt werden (§14 Berufsbildungsgesetz). Dabei ist es egal, ob es sich um Werkzeuge oder Werkstoffe handelt. Auch eine Kostenbeteiligung an Übungsstücken ist nicht erlaubt!
Erzieherische Pflichten und Arbeitssicherheit
Zu diesem Thema haben wir einen Podcast erstellt. Du kannst dich also zurücklehnen und dir alles in Ruhe anhören: Mobbing am Arbeitsplatz
Dein Ausbilder muss dafür sorgen, dass du weder körperlich noch psychisch geschädigt wirst (§14 Berufsbildungsgesetz). Er muss dich vor Gewalt, Mobbing oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in Schutz nehmen. Er darf dir keine Aufgaben übertragen, die über deine körperlichen Kräfte gehen.
Dein Ausbilder muss dir alle Regeln der Arbeitssicherheit genau erklären und der Betrieb muss sich an die Arbeitstättenverordnung und die Gefahrenstoffverordnung halten.
Falls du körperlich bedroht wirst oder durch Mobbing oder sexuelle Belästigung psychischen Schaden nimmst, solltest du dich sofort an uns wenden. Wir helfen dir gerne:
Kontaktformular
Nichts lernen in der Ausbildung
Mobbing am Arbeitsplatz
- Der Ausbilder muss dich ausbilden!
- Der Ausbildungsinhalt muss vermittelt werden
- Schriftliche Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)
- Freistellung für die Berufsschule und andere Maßnahmen
- Arbeitskleidung
- Arbeitsmittel und Ausbildungsmittel
- Erzieherische Pflichten und Arbeitsicherheit
Der Ausbilder muss dich ausbilden!
Nicht jeder darf ausbilden, obwohl sich die Gesetze in den letzten Jahren sehr gelockert haben. Im Bereich der IHK ist zum Beispiel keine Ausbildereignungsprüfung mehr Voraussetzung zum Ausbilden und auch in vielen Handwerksberufen braucht ein Ausbilder keinen Meisterbrief mehr. Du kannst dir sicher sein, dass dein Ausbilder eine Ausbildungsberechtigung hat, wenn dein Ausbildungsvertrag von der zuständigen Stelle abgestempelt ist.
Wer einen Azubi ausbildet, muss dies selbst tun oder einen Ausbildungsbeauftragten mit der Aufgabe betrauen (§14 Berufsbildungsgesetz). Dabei kann nicht jedem diese Aufgabe übertragen werden. Der Ausbildungsbeauftragte muss persönlich und pädagogisch geeignet sein und über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. In Frage kommen also Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen Ausbildung im Ausbildungsberuf oder einem ähnlichem Beruf oder mit einem abgeschlossenem Studium in der entsprechenden Fachrichtung.
Außerdem gilt: Ausbildung kann nur dann statt finden, wenn am Ausbildungsplatz ein Ausbilder oder Ausbildungsbeauftragter anwesend ist, der dich ausbildet.
Wenn du an deinem Ausbildungsplatz meistens alleine bist oder nur von Personen angeleitet wirst, die weniger Ahnung haben als du, kannst du dich an uns wenden. Wir helfen dir gerne: Kontaktformular
Der Ausbildungsinhalt muss vermittelt werden
Zu diesem Thema haben wir einen Podcast erstellt. Du kannst dich also zurücklehnen und dir alles in Ruhe anhören:
Nichts lernen in der Ausbildung
Für jeden Beruf gibt es einen allgemeinen Ausbildungsrahmenplan in dem genau steht, was du wann in deiner Ausbildung lernen sollst. Außerdem muss deinem Ausbildungsvertrag ein betrieblicher Ausbildungsplan angefügt werden, in dem der Verlauf deiner Ausbildung in deinem Betrieb aufgezeigt wird. Der Ausbilder darf dir nur Arbeiten auftragen, die dem Ausbildungszweck dienen (§14 Berufsbildungsgesetz). Leider passiert es relativ häufig, dass Auszubildende mit ausbildungsfremden Tätigkeiten beauftragt werden. Ausbildungsfremde Tätigkeiten sind Arbeiten, die nicht dem Ausbildungszweck dienen und sie sind verboten. Auch unnötige Wiederholungen bereits gelernter Fähigkeiten - sogenannte ausbildungsfremde Routinearbeiten - dienen nicht dem Ausbildungszweck.
Einige Beispiele für ausbildungsfremde Tätigkeiten:
- regelmäßiges Putzen
- Botengänge
- Auto waschen
- Rasen mähen usw.
Schriftliche Ausbildungsnachweise (Berichtsheft)
Die schriftlichen Ausbildungsnachweise muss dir dein Ausbilder kostenlos zur Verfügung stellen (§14 Berufsbildungsgesetz). Der Ausbilder muss sich auch darum kümmern, dass du deine schriftlichen Ausbildungsnachweise regelmäßig führst. Er muss deine Einträge kontrollieren und unterschreiben. Wenn dein Ausbilder nicht will, dass du die ausbildungsfremden Tätigkeiten in deinen schriftlichen Ausbildungsnachweisen vermerkst, solltest du dich wehren. Denn alles, was in deinen schriftlichen Ausbildungsnachweisen steht, hast du offiziell gelernt. Die schriftlichen Ausbildungsnachweise können auch ein wichtiger Nachweis sein (siehe auch Schadensersatz).
Freistellung für die Berufsschule und andere Maßnahmen
Dein Ausbilder muss dich für die Teilnahme am Berufsschulunterricht bezahlt freistellen (§15 Berufsbildungsgesetz). Wie die Berufsschulzeit auf die Arbeitszeit angerechnet wird, kannst du unter dem Punkt Arbeitszeit erfahren.
Auch für die Teilnahme an der Zwischen- und Abschlussprüfung bist du freizustellen. Minderjährige müssen auch an dem Tag, der der schriftlichen Abschlussprüfung vorausgeht, freigestellt werden. Dein Ausbilder muss dich außerdem für überbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen zum Beispiel Innungskurse freistellen.
Arbeitskleidung
Arbeitskleidung muss von deinem Arbeitgeber nur dann gestellt werden, wenn die Kleidung dem Arbeits- und Gesundheitsschutz dient. So zum Beispiel die Handschuhe bei Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, Lederhandschuhe und Lederschürze bei Schweißarbeiten oder die Schutzbrille beim Schleifen. Die restliche Arbeitskleidung muss von dir selbst gekauft werden. Das gilt auch dann, wenn dir dein Arbeitgeber klare Vorschriften über die Art und das Aussehen deiner Arbeitskleidung macht. Das Ganze darf jedoch einen angemessenen finanziellen Rahmen nicht sprengen. Ziemlich kompliziert wird es bei Arbeitgebern, die Ihren Angestellten Uniformen vorschreiben (Fluggesellschaften, Fast-Food-Restaurants). Auch dann musst du dir die Kleidung selbst kaufen, aber nur bis zu einem Betrag, der deine Ausgaben für normale Kleidung nicht übersteigt. Was darüber hinausgeht, muss der Arbeitgeber zahlen.
Arbeitsmittel und Ausbildungsmittel
Alle Sachen, die du für die Arbeit im Betrieb und für die Prüfungen brauchst, müssen dir von deinem Ausbilder kostenlos zur Verfügung gestellt werden (§14 Berufsbildungsgesetz). Dabei ist es egal, ob es sich um Werkzeuge oder Werkstoffe handelt. Auch eine Kostenbeteiligung an Übungsstücken ist nicht erlaubt!
Erzieherische Pflichten und Arbeitssicherheit
Zu diesem Thema haben wir einen Podcast erstellt. Du kannst dich also zurücklehnen und dir alles in Ruhe anhören: Mobbing am Arbeitsplatz
Dein Ausbilder muss dafür sorgen, dass du weder körperlich noch psychisch geschädigt wirst (§14 Berufsbildungsgesetz). Er muss dich vor Gewalt, Mobbing oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz in Schutz nehmen. Er darf dir keine Aufgaben übertragen, die über deine körperlichen Kräfte gehen.
Dein Ausbilder muss dir alle Regeln der Arbeitssicherheit genau erklären und der Betrieb muss sich an die Arbeitstättenverordnung und die Gefahrenstoffverordnung halten.
Falls du körperlich bedroht wirst oder durch Mobbing oder sexuelle Belästigung psychischen Schaden nimmst, solltest du dich sofort an uns wenden. Wir helfen dir gerne:
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