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azuro - Ausbildungs- & Zukunftsbüro
Paul-Heyse-Str.22
80336 München
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Fax: 089/ 51 41 06 99 35
Mail: azuro@azuro-muenchen.de
www.azuro-muenchen.de
azuro ist eine Einrichtung der DGB-Jugend Region München und des Kreisjugendring München-Stadt azuro wird vom Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München gefördert
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azuro ist eine Einrichtung der DGB-Jugend Region München und des Kreisjugendring München-Stadt azuro wird vom Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München gefördert
FAQ 10 Finanzielle Unterstützung
Fragenübersicht
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein staatlicher Zuschuss für deine Miete, den Lebensunterhalt plus individuelle Fahrtkosen und ggf. Kosten für die Kinderbetreuung. In der Regel bekommst du aber nur einen Teil davon, da BAB an eine ganze Reihe von Bedingungen geknüpft ist:
Stelle deinen Antrag möglichst vor Ausbildungsbeginn, denn BAB wird nicht rückwirkend gezahlt. Je später du den Antrag stellst, um so später gibt es auch Geld! Um Berufsausbildungsbeihilfe zu bekommen, stellst du einen Antrag bei der Arbeitsagentur. Die Arbeitsagentur verlangt dann eine ganze Reihe von Bescheinigungen, z.B. Mietvertrag, Bescheinigungen über Einkommen der Eltern. Hole dir bei der zuständigen Arbeitsagentur ein Antragsformular für BAB ab.
Mehr Infos zur BAB erhälst du hier!
Sozialgesetzbuch III § 59
Kindergeld:
Während deiner Berufsausbildung erhalten deine Eltern in der Regel weiterhin Kindergeld für dich, wenn du unter 25 Jahre alt bist. Das Geld kommt dann entweder vom Betrieb oder von der Kindergeldkasse der Arbeitsagentur. Das Kindergeld beträgt 184 Euro im Monat für die ersten beiden Kinder, 190 Euro für das 3. Kind und 215 ? ab dem vierten Kind.
Abzweigungsantrag stellen:
Falls du nicht mehr zu Hause wohnst, müssen dir deine Eltern das Kindergeld auszahlen, denn das Kindergeld ist dafür gedacht, dich in deiner Ausbildung zu unterstützen. Weigern sich deine Eltern, kannst du bei der Familienkasse der Arbeitsagentur beantragen, dass dir dein Kindergeld direkt ausgezahlt wird. Die Formulare für den Abzweigungsantrag findest du auf der Homepage der Arbeitsagentur. Kindergeld 2011 retten ? wegen höherer Werbungskosten
Konkret: Die Werbungskostenpauschale steigt aller Voraussicht nach von 920 Euro auf 1.000 Euro an. Da dieser Betrag vom Bruttoentgelt abzuziehen ist, um das für das Kindergeld relevante Einkommen zu ermitteln, werden im Jahr 2011 mehr Eltern in den Genuss von Kindergeld kommen. Gerade wer noch in 2010 knapp oberhalb der 8.004 Euro lag, für den könnte sich ein erneuter Antrag auf Kindergeld lohnen. Als Ausbilder können Sie das Ihren Azubis ? mit besten Grüßen an die Eltern ? mit auf den Weg geben. Eigener Zu-verdienst von Azubis
Auszubildende dürfen zunächst einmal auch im Jahr 2011 bis zu 8.004 Euro jährlich verdienen, ohne dass ihren Eltern das Kindergeld gekappt wird. Allerdings verändern sich wohl die Rahmenbedingungen, was durchaus im Einzelfall entscheidende Auswirkungen haben kann. Verdienstgrenze für das Kindergeld
Die für das Kindergeld relevante Verdienstgrenze entspricht nämlich keineswegs dem Bruttoverdienst. Von diesem sind noch die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung und die Werbungskosten abzuziehen. Und genau an dieser Schraube, an der Werbungskostenpauschale, hat die Bundesregierung kürzlich gedreht.
Kindergeldgesetz Mehr dazu im großen Ausbildungsberater...
Wohngeld:
Zunächst musst du BAB beantragen. Einen Antrag auf Wohngeld kannst du nur dann stellen, wenn dir BAB "dem Grunde nach" nicht zusteht, also zum Beispiel wenn du deine zweite Ausbildung machst oder dein Ausbildungsberuf nicht staatlich anerkannt ist. Nur in diesem Fall haben volljährige Azubis, die am Ausbildungsort eine Wohnung gemietet haben und die Kosten für diese Wohnung selbst aufbringen müssen, gute Chancen Wohngeld zu erhalten.
Den Wohngeldantrag musst du bei der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde stellen, in welcher sich deine Wohnung befindet.
Wohngeldgesetz
Nebenjob:
Zwar hast du nach Artikel 12 des Grundgesetzes das Recht, einen Nebenjob auszuüben, Arbeits- und Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können dieses Recht aber einschränken oder ganz aufheben. Bevor du also einen Nebenjob annimmst solltest du deinen Chef darüber informieren und um seine Zustimmung bitten. Er darf ihn dir nur verbieten, wenn der Nebenjob die Ausbildung und deine Arbeitsleistung negativ beeinflussen.
400-Euro-Job prüfen:
In der Regel ist es für dich am günstigsten, wenn du als Nebenjob einen 400-Euro-Job annimmst, weil du so keine Steuern und Sozialabgaben zahlen musst. Arbeitest du normal auf zweiter Lohnsteuerkarte, sind die Abzüge in der Regel sehr hoch.
Auf Arbeitszeit achten:
Achtung: Falls du einen Nebenjob annimmst, darfst du als Minderjähriger insgesamt nicht mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten und als Volljähriger nicht mehr als 48 Stunden!
Auf Kindergeld, BAB und Wohngeld achten:
Wenn du einen Nebenjob annimmst steigt dein Einkommen. Unter Umständen führt dies dazu, dass du keinen Anspruch auch Kindergeld, BAB oder Wohngeld mehr hast.
Widerspruch einlegen:
Dein Ausbilder kann dir einen Nebenjob nur unter bestimmten Voraussetzungen verbieten. Wenn er seine Zustimmung verweigert kannst du bei der zuständigen Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob er das Recht dazu hat.
Grundgesetz Artikel 12
Unterhalt:
Deine Eltern schulden dir Unterhalt, auch während deiner Berufsausbildung. Wenn du also zu wenig Geld hast und keine staatlichen Hilfen bekommst, kannst du dich an deine Eltern wenden. Die gilt natürlich insbesondere dann, wenn dir andere Hilfen aufgrund des hohen Einkommens deiner Eltern verweigert werden.
Gegen die Eltern klagen:
Du kannst deine Eltern auf Unterhalt verklagen, wenn sie dich nicht freiwillig unterstützen. Das ist natürlich ganz und gar nicht angenehm, aber wenn dir keine andere Wahl bleibt, solltest du lieber deine Eltern verklagen, als die Ausbildung abbrechen!
Bürgerliches Gesetzbuch § 1601
Welche finanzielle Unterstützung gibt es für Azubis?
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB):Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein staatlicher Zuschuss für deine Miete, den Lebensunterhalt plus individuelle Fahrtkosen und ggf. Kosten für die Kinderbetreuung. In der Regel bekommst du aber nur einen Teil davon, da BAB an eine ganze Reihe von Bedingungen geknüpft ist:
- Gefördert wird in der Regel nur die erste Ausbildung.
- Nur staatlich anerkannte Ausbildungen werden gefördert.
- Du erhältst nur dann BAB, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt liegt (rund eine Stunde für jeden Weg). Diese Voraussetzung muss allerdings nicht erfüllt werden, wenn du über 18 Jahre alt bist oder wenn du aus schwer zumutbaren sozialen Gründen nicht zu Hause wohnen kannst. Die finanzielle Situation deiner Eltern und dein Einkommen werden bei der Berechnung von BAB berücksichtigt.
Stelle deinen Antrag möglichst vor Ausbildungsbeginn, denn BAB wird nicht rückwirkend gezahlt. Je später du den Antrag stellst, um so später gibt es auch Geld! Um Berufsausbildungsbeihilfe zu bekommen, stellst du einen Antrag bei der Arbeitsagentur. Die Arbeitsagentur verlangt dann eine ganze Reihe von Bescheinigungen, z.B. Mietvertrag, Bescheinigungen über Einkommen der Eltern. Hole dir bei der zuständigen Arbeitsagentur ein Antragsformular für BAB ab.
Mehr Infos zur BAB erhälst du hier!
Sozialgesetzbuch III § 59
Kindergeld:
Während deiner Berufsausbildung erhalten deine Eltern in der Regel weiterhin Kindergeld für dich, wenn du unter 25 Jahre alt bist. Das Geld kommt dann entweder vom Betrieb oder von der Kindergeldkasse der Arbeitsagentur. Das Kindergeld beträgt 184 Euro im Monat für die ersten beiden Kinder, 190 Euro für das 3. Kind und 215 ? ab dem vierten Kind.
Abzweigungsantrag stellen:
Falls du nicht mehr zu Hause wohnst, müssen dir deine Eltern das Kindergeld auszahlen, denn das Kindergeld ist dafür gedacht, dich in deiner Ausbildung zu unterstützen. Weigern sich deine Eltern, kannst du bei der Familienkasse der Arbeitsagentur beantragen, dass dir dein Kindergeld direkt ausgezahlt wird. Die Formulare für den Abzweigungsantrag findest du auf der Homepage der Arbeitsagentur. Kindergeld 2011 retten ? wegen höherer Werbungskosten
Konkret: Die Werbungskostenpauschale steigt aller Voraussicht nach von 920 Euro auf 1.000 Euro an. Da dieser Betrag vom Bruttoentgelt abzuziehen ist, um das für das Kindergeld relevante Einkommen zu ermitteln, werden im Jahr 2011 mehr Eltern in den Genuss von Kindergeld kommen. Gerade wer noch in 2010 knapp oberhalb der 8.004 Euro lag, für den könnte sich ein erneuter Antrag auf Kindergeld lohnen. Als Ausbilder können Sie das Ihren Azubis ? mit besten Grüßen an die Eltern ? mit auf den Weg geben. Eigener Zu-verdienst von Azubis
Auszubildende dürfen zunächst einmal auch im Jahr 2011 bis zu 8.004 Euro jährlich verdienen, ohne dass ihren Eltern das Kindergeld gekappt wird. Allerdings verändern sich wohl die Rahmenbedingungen, was durchaus im Einzelfall entscheidende Auswirkungen haben kann. Verdienstgrenze für das Kindergeld
Die für das Kindergeld relevante Verdienstgrenze entspricht nämlich keineswegs dem Bruttoverdienst. Von diesem sind noch die Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung und die Werbungskosten abzuziehen. Und genau an dieser Schraube, an der Werbungskostenpauschale, hat die Bundesregierung kürzlich gedreht.
Kindergeldgesetz Mehr dazu im großen Ausbildungsberater...
Wohngeld:
Zunächst musst du BAB beantragen. Einen Antrag auf Wohngeld kannst du nur dann stellen, wenn dir BAB "dem Grunde nach" nicht zusteht, also zum Beispiel wenn du deine zweite Ausbildung machst oder dein Ausbildungsberuf nicht staatlich anerkannt ist. Nur in diesem Fall haben volljährige Azubis, die am Ausbildungsort eine Wohnung gemietet haben und die Kosten für diese Wohnung selbst aufbringen müssen, gute Chancen Wohngeld zu erhalten.
Den Wohngeldantrag musst du bei der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde stellen, in welcher sich deine Wohnung befindet.
Wohngeldgesetz
Nebenjob:
Zwar hast du nach Artikel 12 des Grundgesetzes das Recht, einen Nebenjob auszuüben, Arbeits- und Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können dieses Recht aber einschränken oder ganz aufheben. Bevor du also einen Nebenjob annimmst solltest du deinen Chef darüber informieren und um seine Zustimmung bitten. Er darf ihn dir nur verbieten, wenn der Nebenjob die Ausbildung und deine Arbeitsleistung negativ beeinflussen.
400-Euro-Job prüfen:
In der Regel ist es für dich am günstigsten, wenn du als Nebenjob einen 400-Euro-Job annimmst, weil du so keine Steuern und Sozialabgaben zahlen musst. Arbeitest du normal auf zweiter Lohnsteuerkarte, sind die Abzüge in der Regel sehr hoch.
Auf Arbeitszeit achten:
Achtung: Falls du einen Nebenjob annimmst, darfst du als Minderjähriger insgesamt nicht mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten und als Volljähriger nicht mehr als 48 Stunden!
Auf Kindergeld, BAB und Wohngeld achten:
Wenn du einen Nebenjob annimmst steigt dein Einkommen. Unter Umständen führt dies dazu, dass du keinen Anspruch auch Kindergeld, BAB oder Wohngeld mehr hast.
Widerspruch einlegen:
Dein Ausbilder kann dir einen Nebenjob nur unter bestimmten Voraussetzungen verbieten. Wenn er seine Zustimmung verweigert kannst du bei der zuständigen Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt prüfen lassen, ob er das Recht dazu hat.
Grundgesetz Artikel 12
Unterhalt:
Deine Eltern schulden dir Unterhalt, auch während deiner Berufsausbildung. Wenn du also zu wenig Geld hast und keine staatlichen Hilfen bekommst, kannst du dich an deine Eltern wenden. Die gilt natürlich insbesondere dann, wenn dir andere Hilfen aufgrund des hohen Einkommens deiner Eltern verweigert werden.
Gegen die Eltern klagen:
Du kannst deine Eltern auf Unterhalt verklagen, wenn sie dich nicht freiwillig unterstützen. Das ist natürlich ganz und gar nicht angenehm, aber wenn dir keine andere Wahl bleibt, solltest du lieber deine Eltern verklagen, als die Ausbildung abbrechen!
Bürgerliches Gesetzbuch § 1601

