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azuro ist eine Einrichtung der DGB-Jugend Region München und des Kreisjugendring München-Stadt azuro wird vom Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München gefördert

FAQ 3 Ausbildungsqualität

Fragenübersicht

Was tun bei schlechter Ausbildungsqualität?

Für jeden Beruf gibt es einen Ausbildungsrahmenplan, in dem genau festgelegt ist, was du wann lernen sollst. Zu Beginn der Ausbildung muss zudem ein grober betrieblicher Ausbildungsplan angefertigt und an den Ausbildungsvertrag angehängt werden! Und entsprechend dieses Ausbildungsplans solltest du ausgebildet werden.
Außerdem darfst du in der Regel nicht alleine sein. Es muss immer ein Ausbilder oder ein Ausbildungsbeauftragter anwesend sein, sonst kann keine Ausbildung stattfinden! Leider müssen aber viele Azubis ausbildungsfremde Tätigkeiten (Kaffee kochen, putzen, aufräumen) verrichten oder auch ausbildungsfremde Routinearbeiten (immer nur eine Tätigkeit, z.B. kopieren).

Auf den Ausbildungsrahmenplan achten:
Achte schon bei Vertragsabschluss darauf, dass deinem Ausbildungsvertrag ein grober Ausbildungsplan angehängt wird. Beschweren solltest du dich aber erst nach der Probezeit.

Nicht lange wegschauen:
Weise deinen Ausbilder - nach der Probezeit - sofort darauf hin, dass ausbildungsfremde Tätigkeiten nicht zu deinen Aufgaben gehören. Der Hinweis sollte schriftlich erfolgen.

Hilfe holen:
Falls es dann Ärger gibt, schalte den Betriebsrat oder die JAV ein. Wenn es in deinem Betrieb keine gibt wende dich an das azuro oder die zuständige Gewerkschaft.

Die Wahrheit ins Berichtsheft schreiben:
Schreibe - nach der Probezeit - immer die Wahrheit in dein Berichtsheft. Wenn der Ausbilder deine Berichte nicht unterschreibt wende dich an das azuro oder die zuständige Gewerkschaft: so kann man die Sache frühzeitig klären!

Tagebuch führen:
Wenn in deinem Berichtsheft nicht deine täglichen Arbeiten vermerkt werden führe selbst ein Tagebuch: Notiere dir täglich, was du wann gemacht hast und wer das bezeugen kann.

Ausbildungsplatz wechseln:
Wenn dir schnell klar wird, dass du in diesem Betrieb immer nur eine billige Hilfskraft sein wirst, solltest du möglichst bald den Ausbildungsplatz wechseln.
Wie du dabei vorgehst erfährst du unter FAQ 1.

Schadensersatz fordern:

Wenn dir die Ausbildungsinhalte nicht vermittelt werden kann dies in letzter Konsequenz dazu führen, dass du dein Ausbildungsziel nicht erreichst und die Prüfung nicht bestehst. Ist dies der Fall, kannst du deinen Betrieb auf Schadensersatz verklagen: Der Betrieb muss dich dann weiterbeschäftigen und dir aber bis zum nächsten Prüfungstermin bereits ein Ausgelerntengehalt zahlen.
Auch wenn du den Betrieb frühzeitig verlässt, weil du ausgenutzt wirst, kannst du im nachhinein Schadensersatz fordern, falls sich deine Ausbildungszeit durch einen Betriebswechsel verlängert.

Berufsbildungsgesetz §§ 14, 16, 23
Ausbildungsrahmenpläne der jeweiligen Berufe