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Mail: azuro@azuro-muenchen.de
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azuro ist eine Einrichtung der DGB-Jugend Region München und des Kreisjugendring München-Stadt azuro wird vom Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München gefördert
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FAQ 7 Abmahnung
FragenübersichtWas tun bei einer Abmahnung?
Eine Abmahnung ist erst mal ein Schock und das soll sie auch sein! Eine Abmahnung soll dir deutlich zu verstehen geben, dass dein Ausbilder mit deiner Leistung oder deinem Verhalten nicht zufrieden ist. Damit die Abmahnung formal richtig ist, muss ganz genau drin stehen, welche Pflichtverletzung dir zum Vorwurf gemacht wird. Außerdem muss dir eine Abmahnung auch immer die Kündigung androhen, falls du deine Leistung oder dein Verhalten nicht änderst.Es gibt eine Faustregel die besagt, dass der Kündigung eines Azubis mindestens zwei Abmahnungen vorausgehen müssen. Per Gesetz hat der Ausbilder nämlich "erzieherische Pflichten", was im Klartext bedeutet, dass du erst mal durch die Abmahnung die Chance bekommst, dazu zu lernen. Deshalb muss die Abmahnung auch relativ bald nach deiner Pflichtverletzung ausgesprochen werden, also nicht zum Beispiel ein Jahr später, denn dann kannst du ja nichts mehr ändern!
Nach ungefähr 1 1/2 bis 2 Jahren verliert die Abmahnung ihre Gültigkeit, sie verjährt sozusagen. Eine Abmahnung darf nicht im Arbeitszeugnis erwähnt werden!
Verhalten ändern:
Du solltest eine Abmahnung auf jeden Fall ernst nehmen und versuchen, deine Leistung oder dein Verhalten im angesprochenen Bereich zu verändern!
Abmahnung prüfen:
Wann ist eine Abmahnung nicht gerechtfertigt? Zunächst mal dann, wenn sie inhaltlich falsch ist, wenn dir z.B. etwas vorgeworfen wird, was du nicht getan hast. Eine Abmahnung kann aber auch rechtlich ungerechtfertigt sein. Eine Abmahnung wegen schlechter Noten ist zum Beispiel in der Regel ungerechtfertigt, weil du nichts dafür kannst, wenn du in der Schule nicht mitkommst. Auch ist es normal, dass Auszubildende (vor allem im ersten Lehrjahr) Fehler machen, denn schließlich sind sie ja im Betrieb um zu lernen.
Gegendarstellung schreiben:
Du kannst dich gegen eine Abmahnung wehren, indem du eine Gegendarstellung verfasst. Die Gegendarstellung macht vor allem dann Sinn, wenn die Abmahnung ungerechtfertig ist. In diese schreibst du ganz genau rein, wie es deiner Meinung nach war. Die gibst du deinem Ausbilder und er muss sie in deine Personalakte aufnehmen. Eine Gegendarstellung kann dir zum einen dazu dienen, deine Meinung zu sagen. Sie kann aber auch wichtig sein, wenn es später zu einer Kündigung und einem Arbeitsgerichtsprozess kommt. Manchmal kann es aber auch klug sein, die Abmahnung einfach hin zu nehmen und Gras über die Sache wachsen zu lassen, vor allem dann, wenn du dich grundsätzlich gut mit deinem Ausbilder verstehst.
Achtung:
Falls es plötzlich Abmahnungen hagelt, kann das ein Zeichen dafür sein, dass dein Ausbilder dich loswerden will und deine Kündigung vorbereitet. Dann solltest du dich umgehend bei azuro oder deiner Gewerkschaft beraten lassen.
Mehr dazu im großen Ausbildungsberater...
Berufsbildungsgesetz § 14, 22

