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Mo, Di, Mi 15:00-18:00 Uhr
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azuro - Ausbildungs- & Zukunftsbüro
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80336 München
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Fax: 089/ 51 41 06 99 35
Mail: azuro@azuro-muenchen.de
www.azuro-muenchen.de
azuro ist eine Einrichtung der DGB-Jugend Region München und des Kreisjugendring München-Stadt azuro wird vom Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München gefördert
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Lohnsteuerkarte
| Rund um die Lohnsteuerkarte Lohnsteuererklärung Links | ![]() |
Rund um die Lohnsteuerkarte
Die erste Lohnsteuerkarte deines Lebens beantragst du beim Einwohnermeldeamt, bei dem du mit deinem Hauptwohnsitz gemeldet bist. Bei deiner ersten Lohnsteuerkarte solltest du überprüfen, ob alle Angaben stimmen. Manchmal ist z.B. eine Konfession eingetragen, obwohl du in gar keiner Kirche bist. Dann zahlst du Kirchensteuer! In den folgenden Jahren bekommst du die Lohnsteuerkarte normalerweise automatisch zugeschickt. Wenn nicht, wende dich an dein Einwohnermeldeamt.Die Lohnsteuerkarte händigst du deinem Arbeitgeber aus. Du bekommst sie am Ende jedes Jahres ausgefüllt zurück und gibst sie beim Finanzamt zusammen mit deiner Lohnsteuererklärung ab. Falls in deinem Betrieb die Lohnabrechnung maschinell durchgeführt wird, bekommst du nur noch einen Ausdruck einer Lohnsteuerbescheinigung, aber nicht mehr die Lohnsteuerkarte. Die Daten werden elektronisch direkt an das Finanzamt übermittelt (welche Daten das sind ist auf der Lohnsteuerbescheinigung einzusehen). Auf der Lohnsteuerbescheinigung findest du auch die sogenannte eTIN-Nummer, welche du bei deiner Steuererklärung immer mit angeben musst.
Solltest du deine Lohnsteuerkarte einmal verlieren, kannst du beim Einwohnermeldeamt eine Ersatzlohnsteuerkarte beantragen. Falls du einen Nebenjob auf Lohnsteuerkarte hast, kannst du eine zweite Lohnsteuerkarte beantragen.
Lohnsteuererklärung
Auch als Azubi musst du grundsätzlich Lohnsteuer zahlen wenn du mehr als ca. 800 Euro Brutto im Monat verdienst. Die Lohnsteuer wird dir monatlich abgezogen. Wie viel das ist, siehst du auf deiner Lohnabrechnung. Diese Summe ist eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer, die insgesamt jedoch erst am Jahresende vom Finanzamt berechnet wird. Am Jahresende wird dann dein gesamtes Einkommen berechnet und der Steuersatz festgelegt. Wenn du zu viel bezahlt hast, bekommst du es nach deiner Lohnsteuererklärung zurück. Wenn du zu wenig gezahlt hast, musst du nachzahlen.Den Antrag für die Lohnsteuererklärung erhältst du vom zuständigen Finanzamt. Mit der Steuererklärung musst du deine Lohnsteuerkarte des abgelaufenen Jahres abgeben bzw. deine Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe der eTIN-Nummer. Es lohnt sich fast immer, eine Lohnsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Es ist nämlich möglich, dass du zu viel Steuern gezahlt hast, weil du bestimmte Ausgaben von der Steuer absetzen kannst wie zum Beispiel Arbeitskleidung oder Fahrtkosten zum Betrieb. Auch wenn du nicht das ganze Jahr über gearbeitet hast, bekommst du etwas zurück.
Links
| Online-Bestellung der Lohnsteuerkarte beim Kreisverwaltungsreferat für Azubis mit Hauptwohnsitz in München! | http://www.muenchen.de |
| Hier kannst du ganz einfach ausrechnen, ob du Lohnsteuer zahlen musst oder nicht und wie hoch deine Sozialabgaben sind. | http://www.nettolohn.de |


