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Fr 09:00-12:00 Uhr azuro - Ausbildungs- & Zukunftsbüro
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Mail: azuro@azuro-muenchen.de
azuro ist eine Einrichtung der DGB-Jugend Region München und des Kreisjugendring München-Stadt azuro ist Teil des Jugendsonderprogramms und wird durch das Münchner Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramm (MBQ) gefördert. Das Jugendsonderprogramm unterstützt Jugendliche beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf und hilft dadurch Betrieben bei der Nachwuchsgewinnung. Weitere Informationen unter www.muenchen.de/mbq




Ausbildungsvertrag
Abschluss des Ausbildungsvertrags
Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?
Hinweise zu geltenden Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
Abschluss des Ausbildungsvertrages
Erhältst du von einem Betrieb eine Zusage für einen Ausbildungsplatz, habt ihr einen mündlichen Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Noch vor Beginn der Ausbildung muss dann ein schriftlicher Vertrag gemacht werden. Der Ausbildungsvertrag wird von dir und deinem Ausbilder unterschrieben. Wenn du noch nicht 18 Jahre alt bist, muss auch ein gesetzlicher Vertreter - in der Regel deine Eltern - unterschreiben. Der schriftliche Vertrag muss an die zuständige Stelle geschickt werden, dort wird er kontrolliert und abgestempelt. Jetzt ist das Ausbildungsverhältnis eingetragen. Die zuständige Stelle (IHK, HWK etc.) schickt den Vertrag dann an deinen Ausbilder zurück und der muss dir dann ein abgestempeltes Exemplar geben. Deine Registrierung als Azubi ist sehr wichtig. Jetzt weiß die zuständige Stelle, wann du deine Ausbildung begonnen hast und benachrichtigt den Betrieb wenn es Zeit ist, dich zur Zwischen- oder Abschlussprüfung anzumelden!Was muss im Ausbildungsvertrag stehen?
Der Ausbildungsvertrag muss folgende Punkte enthalten:- Sachliche und zeitliche Gliederung und Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll
- Beginn und Dauer der Berufsausbildung
- Ausbildungsort und Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
- Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit
- Dauer der Probezeit
- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen für eine Kündigung
- Hinweis auf geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen (§11 BBiG)