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azuro ist eine Einrichtung der DGB-Jugend Region München und des Kreisjugendring München-Stadt azuro wird vom Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München gefördert

Berufsausbildungsbeihilfe BAB

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein staatlicher Zuschuss für den Lebensunterhalt für Azubis. Um BAB zu erhalten musst du mehrere Bedingungen erfüllen:
  • Nur staatlich anerkannte Ausbildungen werden gefördert.
  • Du erhältst nur dann BAB, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt liegt (rund eine Stunde für jeden Weg). Diese Voraussetzung muss allerdings nicht erfüllt werden, wenn du über 18 Jahre alt bist oder wenn du aus schwer zumutbaren     sozialen Gründen nicht zu Hause wohnen kannst. erfüllt werden, wenn du über 18 Jahre alt bist oder wenn du aus schwer zumutbaren sozialen Gründen nicht zu Hause wohnen kannst.
  • Die finanzielle Situation deiner Eltern und dein Einkommen werden bei der Berechnung von BAB berücksichtigt.
Um Berufsausbildungsbeihilfe zu bekommen, muss der Auszubildende einen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen. Dabei müssen zusätzliche Unterlagen wie z.B. Personalausweis, Ausbildungsvertrag, Mietvertrag oder Bescheinigungen über das Einkommen der Eltern vorgelegt werden. Hole dir der zuständigen Arbeitsagentur ein Antragsformular für BAB ab.
Achtung: Es kann passieren dass du kein BAB erhältst, weil deine Eltern die erforderlichen Auskünfte nicht geben. Oder du erhältst kein BAB, weil das Einkommen deiner Eltern zu hoch ist, aber sie zahlen dir keinen Unterhalt. In diesen Fällen kannst du trotzdem BAB erhalten: Die Arbeitsagentur springt ein und geht in Vorleistung!
Unser Tipp:
Stelle deinen Antrag möglichst vor Ausbildungsbeginn, denn BAB wird nicht rückwirkend gezahlt. Je später du den Antrag stellst, um so später gibt es auch Geld!
Zusätzliche Mietbeihilfe
In der Berufsausbildungsbeihilfe ist ein pauschaler Zuschlag zu deiner Miete enthalten. Sollte er deine Miete nicht decken, kann von der ARGE eine zusätzliche Mietbeihilfe gezahlt werden. Diese wird aber nur gezahlt, wenn du sie vor deinem Auszug bei der ARGE beantragst und wenn die Wohnung angemessen ist was Kosten und Größe betrifft. Durch eine neue Berechnungart seit 01.09.2008 ist die Mietbeihilfe gestiegen. Die Mietbeihilfe nach § 22 Abs. 7 SGB II kann auch unabhängig von BAB gewährt werden. Hier ist aber zu prüfen, ob nicht auch Anspruch auf Wohngeld besteht, dass ggf. höher ausfällt.

Links
Im BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit kannst du dir einfach online ausrechnen lassen, ob du Abspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe hast! [BAB-Rechner]
Hier bekommst du weitere detaillierte Infos über die BAB[www.azubi-azubine.de]