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Fon: 089/ 54 40 46 40
Mail: azuro@azuro-muenchen.de
www.azuro-muenchen.de
azuro ist eine Einrichtung der DGB-Jugend Region München und des Kreisjugendring München-Stadt azuro wird vom Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München gefördert
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Kindergeld
Während deiner Berufsausbildung erhalten deine Eltern in der Regel weiterhin Kindergeld für dich, wenn du unter 25 Jahre alt bist (Kindergeldgesetz). Das Geld kommt dann entweder vom Betrieb oder von der Kindergeldkasse der Arbeitsagentur.Ab dem 01.01.2010 soll das Kindergeld um 20 Euro steigen. Somit beträgt das Kindergeld 184 Euro (füher:164 Euro) im Monat für die ersten zwei Kinder und 190 Euro (früher:170 Euro) für das dritte Kind. Für das Vierte und jedes weitere Kind gibt es 215 Euro (früher:195 Euro) Kindergeld. Allerdings hast du nur Anspruch auf Kindergeld, wenn du nicht über eine bestimmte Verdienstgrenze kommst und da wird sich 2010 auch einiges geändert!
Bisher galt: Hatten volljährige Azubis ein Bruttoeinkommen über 8.600 Euro (7.680 Euro Einkommen plus 920 Euro Werbekostenpauschale), erlosch der Kindergeldanspruch. Ab Januar 2010 werden die Grenzbeträge der Einkünfte und Bezüge von 7.680 Euro auf 8.004 Euro erhöht; d.h. hier habt bis zu einem Bruttoverdienst von 8.924 Euro (8.004 Euro Einkommen plus 920 Euro Werbekostenpauschale) Anspruch auf Kindergeld.
2005 hat das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Sozialbeiträge der Kinder nicht mehr zum Einkommen gerechnet werden müssen. Das bedeutet für viele Azubis neue Hoffnung auf Kindergeld, da das Einkommen jetzt viel höher sein kann. Betroffene sollten unbedingt einen neuen Antrag stellen oder gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen.
Kinder und Jugendliche aus Familien, die von Hartz IV oder Sozialhilfe leben, erhalten ab dem 01.08.2009 bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Beginn des Schuljahres einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro. Damit können sie sich die notwendigen Schul- und Unterrichtsmaterialien wie Ranzen, Stifte, Hefte, Bücher etc. kaufen.
Unser Tipp:
Falls du nicht mehr zu Hause wohnst, müssen dir deine Eltern das Kindergeld und das Schulbedarfspaket auszahlen, denn das Kindergeld ist dafür gedacht, dich in deiner Ausbildung zu unterstützen. Weigern sich deine Eltern, kannst du bei der Familienkasse der Arbeitsagentur beantragen, dass dir dein Kindergeld direkt ausgezahlt wird.

