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azuro - Ausbildungs- & Zukunftsbüro
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azuro ist eine Einrichtung der DGB-Jugend Region München und des Kreisjugendring München-Stadt azuro wird vom Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München gefördert

Nebenjob

Zwar hast du nach Artikel 12 des Grundgesetzes das Recht, einen Nebenjob auszuüben. Arbeits- und Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können dieses Recht aber einschränken oder ganz aufheben. Bevor du also einen Nebenjob annimmst solltest du deinen Chef darüber informieren und um seine Zustimmung bitten. Er darf ihn dir nur verbieten, wenn der Nebenjob die Ausbildung und deine Arbeitsleistung negativ beeinflussen. Wenn er seine Zustimmung verweigert kannst du bei deiner Gewerkschaft prüfen lassen, ob er das Recht dazu hat und unter Umständen dagegen klagen.

Achtung: Falls du einen Nebenjob annimmst, darfst du als Minderjähriger insgesamt nicht mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten und als Volljähriger nicht mehr als 48 Stunden!

Achtung: Durch einen Nebenjob steigt dein Einkommen. Dies kann dazu führen, dass deine Eltern keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben.

Gute Nachrichten: Seit August 2008 wird das Einkommen aus einem 400-Euro-Nebenjob nicht mehr auf die Berufsausbildungsbeihilfe angerechnet!

Pferd
Unser Tipp
In der Regel ist es für dich am günstigsten, wenn du als Nebenjob einen 400-Euro-Job annimmst, weil du so keine Steuern und Sozialabgaben zahlen musst. Arbeitest du normal auf zweiter Lohnsteuerkarte, sind die Abzüge in der Regel sehr hoch.