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azuro ist eine Einrichtung der DGB-Jugend Region München und des Kreisjugendring München-Stadt azuro wird vom Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München gefördert

Arbeitslosigkeit

Falls du nach dem Ende deiner Ausbildung arbeitslos bist, musst du dich umgehend bei der zuständigen Arbeitsagentur arbeitslos melden. Die Meldung der Arbeitslosigkeit ist die erste Anspruchsvoraussetzung für das Arbeitslosengeld. Anspruch auf Arbeitslosengeld hast du aber nur dann, wenn du in den letzten drei Jahren mindestens 12 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. In diesem Fall erhältst du ab 2005 zunächst Arbeitslosengeld I. Das Arbeitslosengeld errechnet sich auf der Grundlage deiner Ausbildungsvergütung und du musst mit deutlichen Einbußen rechnen. Du solltest auch prüfen, ob du nicht zusätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld II hast.

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