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azuro - Ausbildungs- & Zukunftsbüro
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azuro ist eine Einrichtung der DGB-Jugend Region München und des Kreisjugendring München-Stadt azuro wird vom Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München gefördert

Übernahme

Die Ausbildung ist ein befristetes Beschäftigungsverhältnis. Daher besteht kein Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung, wenn dein Ausbildungsverhältnis durch die bestandene Abschlussprüfung oder durch das Ende des Ausbildungsvertrages endet. Übernahme bedeutet, dass dein Ausbildungsbetrieb dich nach deiner Ausbildung weiterbeschäftigt.
Achtung: Erst sechs Monate vor dem Ende der Berufsausbildung kannst du mit deinem Ausbilder vereinbaren, dass du bei ihm nach der Ausbildung ein Arbeitsverhältnis eingehst (§12 Berufsbildungsgesetz). Vereinbarungen die davor getroffen wurden, sind nichtig! Wuff!
In etlichen Tarifverträgen haben die Gewerkschaften durchgesetzt, dass Auszubildende, die ausgelernt haben, mindestens sechs Monate in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden. Besonderen Schutz genießen Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung. Sie müssen nach Beendigung der Ausbildung im Betrieb weiter beschäftigt werden, wenn sie vor dem Ende der Ausbildung einen Antrag auf Übernahme stellen (§78a Betriebsverfassungsgesetz).