1. Begleitete Ausbildung und andere Formen
    1. Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) integrativ und kooperativ
    2. Assistierte Ausbildung (AsA)
    3. Berufsgrundschuljahr (BGJ)
  2. Starthilfe in die Ausbildung
    1. Praktikum
    2. Einstiegsqualifizierung (EQ)
    3. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahem (BvB)
    4. Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
    5. Jugendhilfepraktikum (JHP)
    6. Berufsintegrationsklassen (BIK)
  3. Freiwilligendienste
    1. Freiwilliges Soziales/Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ)
    2. Bundesfreiwilligendienst (BFD)
  4. Berufsfachschulen
  5. Jobben und Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA)
  6. Weiterführende Schulen/Studium

Alternativen zur regulären dualen Ausbildung

Manchmal stellen sich einem bereits vor oder aber auch nach Beginn der Ausbildung die Fragen: Welche Möglichkeiten neben der dualen Ausbildung gibt es eigentlich noch? Welche Alternativen habe ich?

Je nach Schulabschluss und Interessen hast du auch hier noch die verschiedensten Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung.

So kann es zum Beispiel sein, dass du noch keine Ahnung hast, welchen Beruf du eigentlich erlernen möchtest, du noch keinen Betrieb gefunden hast, dir in deiner Ausbildung schwer tust oder aber auch durch eine vorzeitige Beendigung deines Ausbildungsvertrages vor der Frage stehst, wie es weiter gehen kann.

In diesem Artikel soll dir hierzu eine grobe Übersicht gegeben werden.

1. Begleitende Ausbildungen und andere Formen

a. Die Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE)

Sollte bei dir der Fall vorliegen, dass du noch keinen Ausbildungsbetrieb gefunden hast, du dir bei einem Wechsel schwertust etwas Neues zu finden oder du merkst, du brauchst während der Ausbildung noch etwas Unterstützung, dann kann eine BaE zu dir passen. Dies kann sowohl bei persönlichen und sozialen Problemen wie auch bei Lernschwierigkeiten der Fall sein. Nähere Informationen erhältst du bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit.

Im Unterschied zu einer „normalen“ Ausbildung, schließt du deinen Ausbildungsvertrag mit einem sogenannten Bildungsträger und nicht direkt mit dem Betrieb. Man unterscheidet hierbei zwischen einer kooperativen und einer integrativen BaE.

Bei einer integrativen BaE machst du deine Ausbildung nicht in einem „normalen“ Unternehmen sondern in einem speziellen Ausbildungsbetrieb. Dort wirst du von qualifizierten Ausbildern und Ausbilderinnen, Lehrkräften und Fachkräften individuell und intensiv gefördert. Neben der Unterstützung bei Alltagsproblemen, erhältst du auch Nachhilfe in Theorie und Praxis sowie eine Vorbereitung auf deine Klassenarbeiten und Prüfungen. Da die Ausbildung in einem speziellen Betrieb stattfindet, ist eine Übernahme hier nicht möglich. Daher wird in der Regel nach dem ersten Jahr deiner Ausbildung gemeinsam versucht, einen regulären Ausbildungsbetrieb für dich zu finden. Falls dies nicht klappen sollte, kannst du deine Ausbildung auch in der BaE-Maßnahme beenden. Während deiner Ausbildungszeit erhältst du hier eine geringere Ausbildungsvergütung als auf dem regulären Markt. Ziel und Zweck dieser Maßnahme ist es, dass du am Ende deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hast.

Im Unterschied dazu wirst du bei einer kooperativen BaE in einem regulären Ausbildungsbetrieb ausgebildet, der mit dem Bildungsträger zusammenarbeitet und erhältst die sozialpädagogische Unterstützung sowie Nachhilfe in Theorie und Praxis vom Bildungsträger.

b. Die Assistierte Ausbildung (AsA)

Anders als bei der Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) findet die Ausbildung bei diesem Modell in einem regulären Betrieb zu den normalen vertraglichen Bedingungen statt. Das heißt, du unterschreibst deinen Ausbildungsvertrag mit einem „normalen“ Betrieb und führst auch dort deine Ausbildung zur regulären Vergütung durch. Zusätzlich erhältst du durch einen Bildungsträger Unterstützung und Beratung. Dies kann z.B. Hilfe bei Bewerbungen oder bei Praktika sein, aber auch Hilfen zur Lebensbewältigung oder bei Konflikten am Arbeitsplatz sowie bei großen Sprachproblemen. Neben der Ausbildung finden daher in regelmäßigen Abständen noch Beratungstermine oder auch Nachhilfeangebote statt. Nähere Informationen bekommst du hierzu bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit.

c. Das Berufsgrundschuljahr (BGJ)

Das Berufsgrundschuljahr wird manchmal auch Berufsbildungsjahr genannt. Ein solches Jahr findet (in Bayern) nur bei bestimmten Ausbildungsberufen, wie in der Holztechnik und Innenausbau, im Bau- und Kunsthandwerk, sowie bei der Agrar- und Hauswirtschaft statt und ist für diese Berufe auch verpflichtend. Das BGJ ist ein einjähriger beruflicher Ausbildungsgang, der somit die erste Stufe deiner Ausbildung darstellt. Hier erlernst du die Grundkenntnisse und –fertigkeiten in deinem Berufsbild sowie allgemeinbildende Grundlagen.

Es wird zwischen zwei Formen des BGJ unterschieden. Bei dem kooperativen Jahr werden dir in der Berufsschule die theoretischen Grundlagen vermittelt und die praktische Ausbildung findet im Betrieb statt. Bei der schulischen Form wird auch die praktische Ausbildung von der Berufsschule übernommen.

Bei einem erfolgreichen Abschluss des BGJ wird dir dieses als erstes Ausbildungsjahr auf deine dreijährige Ausbildung angerechnet und du kannst unmittelbar im Anschluss in das zweite Ausbildungsjahr übertreten. Zudem hast du die Möglichkeit durch eine Zusatzprüfung einen Mittelschulabschluss nachzuholen.

2. Starthilfe in die Ausbildung

a. Praktikum

  • Warum ein Praktikum?

Meist zum Ende der Schulzeit steht man vor der Frage, was soll ich anschließend eigentlich machen? Du bist dir einfach noch nicht sicher, welches Berufsbild zu dir passt oder kannst dir unter bestimmten Berufsbezeichnungen einfach nichts vorstellen? In solchen Fällen bietet es sich an, auch mal selbständig tätig zu werden und Betriebe nach Praktika zu fragen.

Durch ein Praktikum hast du die Möglichkeit herauszufinden, ob dieses Berufsbild zu dir passt und ob du dir vorstellen kannst diese Tätigkeiten zu erlernen. In einem Praktikum soll dir ein Einblick in die Aufgaben und Tätigkeiten des beruflichen Alltags gewährt werden, ein Anleiter erklärt dir seine Arbeit und führt dich in den Betrieb sowie das Arbeitsgebiet ein. Nur Kopieren oder Kaffeekochen entspricht daher nicht der Vorstellung eines gelungenen Praktikums.

Somit hast du aber nicht nur die Möglichkeit die Aufgaben kennenzulernen, sondern auch den jeweiligen Betrieb. Dies ist oft auch ein wesentlicher Punkt bei der Entscheidungsfindung. Aber auch der Betrieb hat dadurch die Gelegenheit dich und dein Können näher kennenzulernen. Wenn alles super zusammenpasst, kann dir ein Praktikum somit die Tür zur Ausbildung öffnen.

  • Kann ich bei einem Praktikum auch etwas verdienen?

Je nachdem, ob du ein freiwilliges Praktikum machst oder ein vorgeschriebenes von der Schule oder Studium, gibt es hierzu unterschiedliche Aussagen. Auch die Länge deines Praktikums spielt hierbei eine Rolle.

Seit 2015 wurde der Mindestlohn auch für Praktikanten und Praktikantinnen eingeführt. Dies gilt in der Regel für freiwillige Praktika, welche länger als drei Monate dauern. Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales kannst du dir eine Auskunft über den Mindestlohn zu deinem Praktikum geben lassen (https://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohn-praktikum.html).

Seit 2019 liegt der Mindestlohn bei 9,19 € brutto (ab 01.2020 9,35 €)  die Stunde. Als Praktikant oder Praktikantin giltst du als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, d.h. du bist voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. So wird dir bei einer geringen Vergütung zumindest der Beitrag zur Sozialversicherung abgezogen. Bei einem unentgeltlichen Praktikum muss dein Arbeitgeber den Mindestanteil an Sozialversicherung selber zahlen.

b. Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung ist mit einem Langzeitpraktikum von mindestens sechs bis maximal 12 Monaten zu vergleichen. Es ist ein Angebot der Agentur für Arbeit für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren, die im Herbst noch keinen Ausbildungsbetrieb gefunden haben. Eine EQ vermittelt dir die ersten Grundkenntnisse und –fertigkeiten, die auf einen anerkannten Ausbildungsberuf vorbereiten und ermöglicht dir bereist einen ersten Einblick in den Berufsalltag sowie in den jeweiligen Betrieb.

Nach der EQ besteht die Möglichkeit vom Betrieb in eine Ausbildung übernommen zu werden. Hierbei kann dir deine bereits erbrachte Zeit in der EQ auf die Ausbildungszeit angerechnet werden.

  • Wer kann eine EQ machen?

Wenn du ein EQ machen möchtest, dann musst du als Bewerber bei der Agentur für Arbeit gemeldet sein. Du darfst noch keine Ausbildung abgeschlossen haben und musst unter 25 Jahre alt sein. Zudem musst du die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.

  • Berufsschule während der EQ

Falls bei dir eine Berufsschulpflicht besteht, musst du auch während der EQ in die Berufsschule gehen. Auch für nicht berufsschulpflichte Jugendliche ist der Besuch der Berufsschule anzuraten. Deine Chancen, im Anschluss auch eine Ausbildung angeboten zu bekommen, erhöhen sich. Außerdem lernst du in der Berufsschule die ersten theoretischen Inhalte für den entsprechenden Ausbildungsberuf. Der Berufsschulbesuch ist auch für die Anrechnung auf die Ausbildungszeit von Bedeutung.

  • Erhalte ich eine Vergütung während der EQ?

Im Unterschied zum Praktikum ist bei der EQ deine Vergütung festgelegt und richtet sich nach dem § 26 BBiG. Die Vergütung für eine EQ ist vom Mindestlohn ausgeschlossen und daher nicht sehr hoch. Dein Arbeitgeber erhält von der Agentur für Arbeit oder vom jeweiligen Jobcenter einen Zuschuss von 231€ (Stand Mai 2019) monatlich. Dementsprechend berechnet sich deine Vergütung. Der Betrieb kann dir aber auch freiwillig ein höheres Gehalt bezahlen.

  • Ausbildungsbegleitende Hilfen

Auch während der EQ kannst du bei der Agentur für Arbeit ausbildungsbegleitende Hilfen beantragen.

  • Betriebliches Zeugnis und Kammer-Zertifikat

Der Arbeitgeber ist nach Beendigung der EQ verpflichtet, dir eine Bescheinigung über die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten auszustellen. Auf Antrag kann dir auch die zuständige Stelle deine erfolgreiche Teilnahme zertifizieren.

  • Vertragliche Inhalte in der EQ

Wie bei normalen Auszubildenden, muss der Vertrag bei der zuständigen Stelle gemeldet werden, also zum Beispiel bei der Industrie- und Handelskammer (IHK). Wenn du eine Einstiegsqualifizierung machst, gelten die grundsätzlichen Regelungen des Arbeitsrechts für dich und du hast ähnliche Rechte wie ein normaler Auszubildender bzw. Auszubildende.

Nähere Informationen findest du bei der Agentur für Arbeit (https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/einstiegsqualifizierung) oder bei den zuständigen Stellen (https://www.ihk.de/einstiegsqualifizierung) (https://www.hwk-muenchen.de/artikel/vor-der-ausbildung-74,4571,7678.html).

c. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)

Hast du nach der Schule noch keinen Ausbildungsplatz gefunden und eigentlich noch überhaupt keine Ahnung, welcher Beruf zu dir passt oder in welche Richtung es bei dir gehen soll? Du hast schulische, sprachliche oder auch andere Schwierigkeiten, die zwischen dir und einer Ausbildung stehen? Oder hast du deinen Ausbildungsplatz verloren und hast keine Ahnung, wie es bei dir weitergeht?

In diesen Fällen ist eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme das Richtige für dich, denn hier erhältst du die notwendige Unterstützung.

In einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme lernst du verschiedene Berufe kennen und deine Berufswünsche besser einzuschätzen. Du durchläufst über einen Zeitraum von ca. einem Jahr mehrere Module und Praktika, in denen du deine Fertigkeiten und Fähigkeiten besser kennenlernst. In dieser Zeit besuchst du auch eine Berufsschule und erhältst dort ganz normalen Unterricht. Dort hast du auch die Möglichkeit deinen Schulabschluss nachzuholen. Je nach Maßnahme ist auch eine sozialpädagogische Unterstützung, eine Sprachförderung oder Hilfe bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz beinhaltet. Du hast während der Teilnahme an der BvB einen Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen pro Monat. Die BvB werden von verschiedenen Bildungsträgern durchgeführt. Für die Förderung ist die Agentur für Arbeit zuständig. In der Regel verdienst du kein Geld, hast aber oft Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Zudem werden deine Fahrtkosten übernommen.

Für weitere Informationen wende dich an deine zuständige Agentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsvorbereitende-bildungsmassnahme

d. Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)

Das Berufsvorbereitungsjahr ist ein schulisches Vollzeit-Angebot und schließt an die Regelschule an. D.h. solltest du nach neun Jahren deine Schule abschließen und noch keinen Ausbildungsplatz haben, bist du trotz allem noch schulpflichtig und brauchst eine entsprechende Alternative .

Sind zudem deine schulischen Leistungen nicht so gut oder hast du die Schule ohne Schulabschluss verlassen, wäre ein BVJ für dich das Richtige. Im Gegensatz zum BvB ist es sinnvoll, wenn du schon weißt, in welche Richtung dein Ausbildungswunsch geht, da du dich bei der Anmeldung für einen Fachbereich entscheiden musst. Hier kannst du dich über die verschiedenen Fachbereich informieren: http://www.u25.muc.kobis.de/bvj/index.php

Die Anmeldung zu einem BVJ findet an den entsprechenden Berufsschulen statt.

Das BVJ dauert ein Jahr, in dem du sowohl schulische wie auch fachspezifische Grundlagen erlernst. Durch deine regelmäßige Teilnahme erfüllst du auch deine Berufsschulpflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du den erfolgreichen (in manchen Berufsschulen auch den Qualifizierenden) Mittelschulabschluss nachholen. Während dieser Zeit verdienst du kein Geld, du hast aber die Möglichkeit bei deiner Agentur für Arbeit eine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) zu beantragen. Manche Berufsschulen erstatten dir auch deine Fahrtkosten zurück, wenn du deine Fahrtkostenbelege regelmäßig einreichst.

e. Jugendhilfepraktikum (JHP)

Du bist unter 25 Jahre und brauchst intensive Unterstützung bei deiner beruflichen Entwicklung. Du schaffst es nicht alleine in eine Ausbildung zu kommen. Zudem liegen bei dir noch weitere Schwierigkeiten oder Problemlagen vor, dann hast du die Möglichkeit über das IBZ-Jugend oder die Agentur für Arbeit ein Jugendhilfepraktikum zu erhalten. Das Praktikum findet bei einem Bildungsträger zu deinem gewählten Berufsfeld statt. Während deines Praktikums erhältst du eine geringe Aufwandsentschädigung.

Nähere Informationen erhältst du über das IBZ-Jugend oder deiner zuständigen Agentur für Arbeit.

 f. Berufsintegrationsklassen (BIK)

Die Berufsintegrationsklassen, kurz BIK, sind für Schüler und Schülerinnen gedacht, die keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben. Du wirst in einer zweijährigen Vollzeitbeschulung auf eine anstehende Berufsausbildung oder auf weiterführende Schulen in Deutschland vorbereitet.

Die BIK stehen ausländischen jungen Menschen mit hohem Sprachförderbedarf zwischen 16 und 21 Jahren offen (in Ausnahmefällen auch bis zum 25. Lebensjahr). Voraussetzung ist, dass du dem regulären Unterricht in der Berufsschule ohne Ausbildungsplatz (wie z.B. BVJ)  aufgrund sprachlicher Defizite nicht folgen kannst.

Du  erhältst im 1. Jahr eine intensive Unterstützung des Spracherwerbs. Darüber hinaus stehen allgemein bildenden und berufsorientierende Inhalte sowie Inhalte zur gesellschaftlichen Integration und des Wertesystems im Vordergrund. Besonderes Augenmerk wird in dem 1. Jahr auf den Bereich Mathematik gelegt. Im 2. Schulbesuchsjahr steht die Berufsvorbereitung im Mittelpunkt. Neben der Schule finden auch Betriebspraktika statt. Ziel ist es, anschließend in eine Berufsausbildung zu gelangen.

Weitere Informationen findest du zum Beispiel beim Kolping Bildungswerk München und Oberbayern e.V.: https://www.kolpingmuenchen.de/ausbildung/berufsvorbereitung/bik-und-bik-v-berufsintegrationsklassen

Folgende Schulen bieten Berufsintegrationsklassen an: https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/3755/junge-asylbewerber-und-fluechtlinge-koennen-in-ganz-bayern-berufsintegrationsklassen-besuchen.html

3. Freiwilligendienste

Du hast bald deinen Schulabschluss erreicht oder bist bereits mit der Schule fertig, möchtest dich aber erstmal sozial engagieren? Dann kannst du einen Freiwilligendienst machen. Hier hast du die Möglichkeit dich für Menschen, deine Umwelt, in der Politik aber auch im kulturellen Leben zu engagieren. Die Einsatzgebiete erstrecken sich von der Betreuung von Kindern sowie kranken oder behinderten Menschen, über die Pflege und Betreuung von Tieren, der Mithilfe in kulturellen Angeboten bis hin zu Sport- und Freizeitangeboten in Vereinen und Jugendzentren.

Um einen Freiwilligendienst machen zu können, musst du zwischen 16 und 26 Jahre alt sein und deine allgemeine Schulpflicht (i.d.R. neun Schulbesuchsjahre) erfüllt haben.

Ein Freiwilligendienst dauert in der Regel ein Jahr und entspricht einer Vollzeitstelle. Du kannst aber auch einen Freiwilligendienst von mindestens sechs bis höchstens 18 Monaten machen. In dieser Zeit bist du gesetzlich sozialversichert und hast weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Zudem verdienst du bei deiner Tätigkeit ein kleines Taschengeld. Je nach Anbieter werden auch noch andere Kosten (z.B. Fahrtkosten oder Kosten für Unterkunft und Verpflegung) übernommen. Zudem steht dir auch ein gesetzlicher Urlaubsanspruch zu.

Solltest du evtl. vorhaben zu studieren kann dir je nach Fachrichtung dein Freiwilligendienst als Vorpraktikum angerechnet werden. Der Beginn eines Freiwilligendienstes ist in der Regel im September, ein späterer Einstieg kann aber auch möglich sein.

a. Freiwilliges Soziales und Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ)

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr  (FÖJ) bieten dir eine gute Möglichkeit, dich für andere Menschen und deine Umwelt zu engagieren und dabei wertvolle Erfahrungen für dich selbst zu sammeln. Du kannst dein FSJ in sozialen Einrichtungen, in Vereinen oder Sporteinrichtungen, im kulturellen Bereich oder auch in der Denkmalpflege machen.  Die Einsatzgebiete beim FÖJ sind z.B. in der Umweltbildung, Biotoppflege, Schutzmaßnahmen für bedrohte Tier- und Pflanzenarten oder auch im Labor.

Hier findest du ein paar gute Links:

FSJ

http://www.fsj.bayern.de/informieren

https://www.pro-fsj.de/

https://bsj.org/ (im Bereich Sport)

https://www.ijgd.de/ (u.a. auch Denkmalpflege und Politik)

https://freiwilligendienste-kultur-bildung.de/ (Kultur und Bildung)

FÖJ

https://www.foej-bayern.de/index.php?id=9

https://foej.de/

Allgemein

https://jiz-muenchen.de/de/download/

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/jugendfreiwilligendienste/112508

b. Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) dient seit 2011 als Ersatz für den Zivildienst und der Wehrpflicht. Der BFD soll das FSJ und das FÖJ ergänzen. Jedoch gibt es hier nur unwesentliche Unterschiede. Beim BFD gibt es keine Altersbegrenzung und du kannst diesen ab 27 Jahren auch in Teilzeit leisten. In der Regel entspricht auch der BFD einer Vollzeitstelle. Die Dauer beträgt 6 bis 24 Monate. Auch hier erhältst du ein Taschengeld sowie Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung und du bist gesetzlich versichert. Den BFD kannst du in ähnlichen Einrichtungen wie das FSJ und FÖJ ableisten.

Hier findest du weiterführende Links:

https://www.bundesfreiwilligendienst.de/

http://www.bufdi.eu/

https://www.bundes-freiwilligendienst.de/

4. Berufsfachschulen

Wenn du eine Ausbildung z.B. für Fremdsprachen, im Hotel- und Touristenbereich oder auch in der Ernährung und Versorgung sowie im Gesundheits- und Sozialwesen machen möchtest, dann handelt es sich hierbei oftmals um eine schulische Ausbildung an einer Berufsfachschule.

Die Aufnahmebedingungen, die Ausbildungsdauer und die Abschlüsse an den Berufsfachschulen unterscheiden sich je nach Fachrichtung erheblich. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich direkt an die entsprechende Berufsfachschule zu wenden. Die meisten Informationen erhältst du bereits über ihre Homepage oder in einem Beratungsgespräch an deiner Schule.

Bei vielen schulischen Ausbildungen musst du dich mindestens ein Jahr vor Beginn deiner Ausbildung bewerben. In manchen Fällen musst du vorab auch ein Praktikum einbringen. In der Regel dauert die Ausbildung in einer Berufsfachschule ein bis drei Jahre.

Anders als in der Berufsschule (bei einer dualen Ausbildung) werden hier sowohl allgemein bildende als auch berufsbezogene Fächer vermittelt. Oftmals findet auch der praktische Teil an der Berufsfachschule statt. Es gibt aber auch schulische Ausbildungen, wie z.B. im Gesundheits- und Sozialwesen, bei denen der praktische Teil anteilig auch in kooperierenden Einrichtungen stattfindet.

Bei den meisten Fachrichtungen erhältst du bei einer schulischen Ausbildung keine Vergütung (Ausnahmen findest du aktuell in der Altenpflege und Gesundheits- und Krankenpflege, hier hast du die Möglichkeit auf eine Vergütung). In der Regel musst du jedoch Lehrgangsgebühren und Materialkosten zahlen. Achte darauf, ob es sich um eine staatliche oder private Schule handelt. Bei den Privatschulen sind die Kosten meist viel höher.

Hier sind die wesentlichen Informationen und Berufsschulen für Bayern zusammengefasst: https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/berufsfachschule.html

5. Jobben und Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA)

Du möchtest nach deiner Schullaufbahn erstmal jobben oder hilfst im Betrieb deiner Eltern mit, bist aber noch berufsschulpflichtig, dann hast du die Möglichkeit dich bei deiner Berufsschule für eine sogenannte JoA-Klasse (Jugendliche ohne Ausbildungsplatz-Klasse) anzumelden. Einfach nur jobben ist ohne Teilnahme an der Berufsschule für Jugendliche mit Berufsschulpflicht nicht möglich.

Solltest du deine Berufsschulpflicht erfüllt haben, kannst du jederzeit einfach nur jobben.

Hier findest du ein paar hilfreiche Links:

https://www.arbeitsagentur.de/bildung/zwischenzeit/jobben-geld-verdienen

https://www.gelegenheitsjobs.de/nebenjob/nebenjobs-muenchen.php

https://www.studentjob.de/nebenjob/munchen

6. Weiterführende Schulen/Studium

Neben der Ausbildung hast du je nach Schulabschluss auch die Möglichkeit noch weiter auf eine Schule, wie z.B. die Wirtschaftsschule oder die Fachoberschule oder auf eine Hochschule, Fachhoschule oder Universität, zu gehen.

An der Wirtschaftsschule erwirbst du neben allgemeiner Bildung berufliche Grundkenntnisse im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung. Je nach deiner schulischen Vorbildung dauert die Wirtschaftsschule zwischen zwei bis vier Jahre. Mit dem Wirtschaftsschulabschluss kann sich eine anschließende kaufmännische Ausbildung bis zu einem Jahr verkürzen. Die Voraussetzungen findest du im unten angegebenen Link.

Die Fachoberschule vermittelt allgemeine sowie fachspezifische Kenntnisse in Theorie und Praxis. Im ersten Schuljahr hast du abwechselnd Blockunterricht an der Schule und einen praktischen Block in einem ausgewählten Betrieb. Folgende Fachrichtungen werden angeboten: Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen, Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie, Gestaltung, Gesundheit sowie internationale Wirtschaft. Die Dauer beträgt je nach angestrebtem Schulabschluss (fachgebundene Hochschulreife oder allgemeine Hochschulreife) zwei bis drei Jahre. Welche Voraussetzungen für dich und deinen Schulabschluss bestehen, findest du im nachfolgenden Link.

Wann und wie du in eine andere Schule übertreten kannst, findest du unter folgenden Link: https://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

Du kannst dich aber auch jeder Zeit bei der staatlichen Schulberatungsstelle zu deinem Übertritt und deinen Möglichkeiten informieren. Hier der Link für Bayern: http://www.schulberatung.bayern.de/schulberatung/oberbayern_ost/ansprechpartner/bfk_mitarbeiter/

Du möchtest gerne studieren, weißt aber nicht welcher Studiengang zu dir passen könnte und welche Voraussetzungen wichtig sind, dann kannst du dich zum Beispiel bei der Zentralen Studienberatung der LMU  oder bei der allgemeinen Studienberatung an der TUM informieren:

https://www.uni-muenchen.de/studium/kontakt/zsb/index.html

https://www.tum.de/studium/beratung/studienberatung/