Aktuelles

Corona-Virus- Pandemie
Update zu Auswirkungen auf die Ausbildung

Angesichts der Corona-Pandemie kommt es bei vielen von euch zu Fragen. Wir versuchen euch hier möglichst aktuell über die Auswirkungen auf eure Ausbildung auf dem Laufenden zu halten.

ACHTUNG! Alle hier gemachten Angaben sind nicht rechtsverbindlich. Wir bieten lediglich sozialpädagogische Beratung und Auskünfte zum Thema Ausbildung und Ausbildungsrecht an. Da sich die Lage zum jetztigen Zeitpunkt ständig verändert, können die hier gegebenen Informationen niemals vollständig sein – wir bemühen uns um Aktualität, übernehmen dafür aber keine Haftung.

Jetzt noch wichtiger als sonst: Unterschreibe keine neuen Verträge mit deinem Betrieb z.B. einen Änderungsvertrag oder Aufhebungsvertrag ohne dir rechtlichen Rat (z.B. bei uns, deiner Gewerkschaft oder einem Anwalt) einzuholen. Achte ansonsten darauf möglichst alles schriftlich von deinem Ausbildungsbetrieb bestätigen zu lassen. Ob deine Ausbildenden dich nach Hause schicken, Arbeitszeit im Homeoffice geleistet wird, man dich länger arbeiten lässt, zwingt Urlaub zu nehmen oder gar kündigt oder angeblich nicht mehr bezahlen kann: Lass dir immer einen schriftlichen Hinweis dazu geben (per Mail oder Brief) oder schreibe wenigstens das wichtigste selbst mit (Datum, wer, was), damit du einen Nachweis hast!

Wo kann ich mich als Azubi oder Betrieb gut über aktuelle Entwicklungen informieren?

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) https://www.dgb.de/themen/++co++fdb5ec24-5946-11ea-8e68-52540088cada
Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/privatpersonen speziell zu Kurzarbeit https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer
Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern https://www.ihk-muenchen.de/de/
Handwerkskammer München https://www.hwk-muenchen.de/
Bayrische Staatsregierung https://www.bayern.de/
Robert-Koch-Institut https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
Öffentlich-Rechtliche Rundfunkanstalten http://www.ard.de/home/die-ard/organisation/mitglieder-der-ard/Mitglieder_der_ARD/323262/index.html

Muss ich jetzt (wieder) im Betrieb erscheinen? Was darf mein Betrieb von mir verlangen?
Solange du nicht nachweislich am Corona-Virus erkrankt bist, Teil einer Risikogruppe bist oder Kontakt mit einem Erkrankten hattest (s. unten), bist du nach aktuellem Stand verpflichtet zur Arbeit zu gehen!
Wie diese Arbeit aussieht bestimmen wie immer deine Ausbildenden gemäß den Vorgaben der jeweiligen geltenden Ausbildungsordnung, also z.B. ob Homeoffice möglich ist, wann du arbeiten musst, welche Tätigkeiten du übernehmen sollst usw. Wenn dein Betrieb aufgrund behördlicher Anordnung für Kunden oder Besucher geschlossen werden muss, bestimmen deine Ausbildenden, ob es trotz Schließung für die Öffentlichkeit weiter Arbeit für dich zu tun gibt (z.B. Lager entrümpeln, Abrechnung machen, Jahresberichte schreiben, Inventur machen etc.). Natürlich sollten diese Aufgaben sich nach dem Ausbildungsrahmenplan richten, also zum größten Teil für das erfolgreiche Erlerne deines Ausbildungsberufes hilfreich sein (d.h nicht nur Routinearbeiten oder ausbildungsfremde Tätigkeiten). Achte darauf, dass du weiterhin sorgfältig und wahrheitsgemäß dein Berichtsheft führst, damit du eine Dokumentation hast, was du tatsächlich gelernt und gearbeitet hast.

Dein Betrieb ist verpflichtet gemäß den Vorgaben der örtlichen Gesundheitsbehörden Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass du, deine Kollegen oder Kunden sich anstecken. Je nach Art des Betriebs z.B. Homeoffice ermöglichen, maximale Zahl an Personen in Betrieb festlegen, ausreichend Desinfektionsmittel und Möglichkeiten zum Händewaschen ermöglichen, Kollegen in großem Abstand sitzen lassen, Kunden durch Bodenmarkierungen und Plexiglasscheiben zum Abstand halten zwingen, kein Körperkontakt ohne Schutzkleidung usw.

Außerdem herrscht in Bayern in allen Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maskenpflicht für Angestellte und Kunden. In Bayern muss es sich ab 18.01.2021 bei deiner Maske um eine so genannte FFP2-Maske handeln.
Kann der Betrieb solche Hygienemaßnahmen nicht garantieren (z.B. weil der Laden zu klein ist oder keine Tätigkeiten ohne Kunden möglich sind), muss er dich vermutlich auf Bezahlung freistellen (s.u.). Das hängt aber sehr vom Einzelfall ab. Melde dich gerne bei Fragen zu deiner konkreten Situation bei uns.

ACHTUNG: Die Situation in anderen Bundesländern kann hiervon abweichen. Wir haben vor allem die Situation in München und Bayern im Blick. Bitte informiere dich lokal z.B. über deine Landesregierung oder deine öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt: http://www.ard.de/home/die-ard/organisation/mitglieder-der-ard/Mitglieder_der_ARD/323262/index.html

Mein Betrieb hat oder hatte zu und hat mich nach Hause geschickt. Was passiert denn jetzt mit meinem Gehalt, meinem Urlaub und meiner Ausbildung?
Grundsätzlich bist du als Auszubildende/r vor allen Maßnahmen, die deine Ausbildung im Betrieb reduzieren oder unterbrechen besonders geschützt. Deine betriebliche Ausbildung muss vom Betrieb so lange wie irgendwie möglich sichergestellt werden. Es kann also sogar sein, dass ausgelernte Kollegen vor dir nach Hause geschickt oder freigestellt werden. Sollte es deinem Betrieb nicht möglich sein, dich weiter deinem Ausbildungsberuf angemessen bzw. gesundheitlich vertretbar zu beschäftigen, muss dich dein Betrieb auf Bezahlung freistellen, d.h. du musst nicht mehr in die Arbeit kommen. Das entscheidest aber nicht du selbst, sondern muss von deinen Ausbildenden angeordnet werden. Dein Betrieb kann dich jetzt normalerweise nicht einfach so zwingen z.B. Urlaub oder Überstundenausgleich zu nehmen oder dich gar kündigen. Manchmal lohnt es sich hier einen Kompromiss auszuhandeln, aber auch dazu solltest du dich erst über deine Rechte informieren. Kontaktiere uns oder deine zuständige Gewerkschaft oder Kammer bei Fragen oder Problemen.
Optionen wie Kurzarbeit müssen für Auszubildende so lange wie möglich vermieden werden. §19 Abs. 1 Nr. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) sollte sicherstellen, dass du, wenn Kurzarbeit wirklich unvermeidbar ist, mindestens 6 Wochen Recht auf deine volle Vergütung hast (also nicht nur 60%!). Achtung: Durch für deine Branche geltende Tarifverträge können diese Fristen und die Höhe des Kurzarbeitergeldes anders (meist besser) geregelt sein! Sollte dein Betrieb länger als 6 Wochen geschlossen bleiben, kann auch für Auszubildende Kurzarbeit möglich sein. Dein Betrieb müsste jedoch mit dir gemeinsam einen schriftlichen Antrag dazu stellen. Du solltest dann mit der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter Kontakt aufnehmen, ob eine finanzielle Aufstockung z.B. über ALG II für dich möglich ist.

Die deutsche Bundesregierung und die einzelnen Bundesländer haben über Kurzarbeit hinaus finanzielle Unterstützung für Betriebe verschiedener Branchen beschlossen. Zum Teil gibt es extra Boni für die (Weiter-)Beschäftigung von Azubis. Was dein Betrieb tun kann, wenn er finanzielle Unterstützung benötigt, kann er bei der zuständigen Stelle (Kammer, Innung), der Agentur für Arbeit oder der Landesregierung erfragen.

Was ist mit der Berufsschule und den Berufsschultagen?
Informiere dich zum genauen Vorgehen regelmäßig direkt bei deiner Berufsschule z.B. auf deren Homepage oder per Anruf im Sekretariat.
Dein Betrieb muss dich nach wie vor für den Besuch der Berufsschule von der Ausbildung freistellen (§15 BBiG), nach unserer Auffassung gilt das auch für Online-Unterricht oder Arbeitsaufträge für zu Hause. Sollte die Berufsschule teilweise oder vollständig ausfallen, kläre mit Berufsschule und Betrieb, ob und in welchem Umfang konkrete Lernzeiten vereinbart werden können. Diese solltest du auch zum Lernen nutzen! Merkt dein Betrieb, dass du Zeiten, die dir zum Lernen gegeben werden, nur als Freizeit verwendest, ist es vermutlich vertretbar, dass du in den Betrieb kommen musst und entweder dort deine Lernaufgaben erledigen oder, wenn keine Lernaufgaben vorliegen, deine normalen Aufgaben also Azubi übernehmen musst. Sprich dich mit deiner Berufsschule oder deiner zuständigen Kammer ab oder melde dich bei uns, solltest du hier alleine nicht weiterkommen.

Ich bin am Corona-Virus erkrankt, was jetzt?
Du bist nachweislich am Corona-Virus erkrankt? Informiere bitte sofort telefonisch oder per Mail deine Ausbildenden, dass du krank bist. Ob du den Grund für deine Erkrankung nennen willst, damit für deinen Betrieb sofort entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können und du deine Kollegen schützt, kannst du selbst entscheiden – du hast grundsätzlich keine Pflicht gegenüber deinem Arbeitgeber den Grund für eine Erkrankung offenzulegen. Du und dein Arzt seid aber verpflichtet das zuständige Gesundheitsamt über deine Infektion mit dem Corona-Virus zu informieren. Anschließend gilt das gleiche wie immer bei Krankheit in der Ausbildung: Reiche umgehend deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bei deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse ein (per Post oder falls zulässig vorab per Scan/ Foto), bleib zu Hause, meide andere Menschen und erhole dich. Solltest du eine Folgebescheinigung benötigen, weil du länger als auf der Krankschreibung steht krank bist, melde dich bei deinem Arzt. Aktuell ist auch die telefonische Ausstellung einer AU wieder möglich. Keinesfalls solltest du nach aktueller Lage das Haus verlassen oder gar zur Arbeit gehen.
Dein Chef kann dich jetzt genauso wenig kündigen/ Gehalt kürzen/ Minusstunden aufschreiben, wie bei jeder anderen vom Arzt bescheinigten Erkrankung auch! Weitere Infos zur Kündigung siehe hier.

Ich glaube ich könnte am Corona-Virus erkrankt sein oder jemand mit dem ich Kontakt hatte ist erkrankt, was jetzt?
Das varriert von Region zu Region und hängt von der Zahl der Ansteckungen und deiner Landesregierung ab.
Nach aktuellem Stand in Bayern solltest du dich möglichst testen lassen und bis dahin alle Kontakte zu anderen Personen vermeiden. Kontaktiere deinen Hausarzt oder vereinbare unter corona-testung. de einen Testtermin. Auch deinen Ausbildungsbetrieb solltest du über deinen Verdacht informieren und über deinen weiteren Gesundheitszustand auf dem Laufenden halten.
Bist du unter Quarantäne gestellt, aber nicht krankgeschrieben, muss dein Arbeitgeber dich trotzdem weiter bezahlen! Dein Betrieb hat nach §19 Abs. 1 Nr. 2 BBiG eine Fortzahlungspflicht deiner Ausbildungsvergütung für bis zu 6 Wochen, wenn deine Ausbildung ohne dein Verschulden ausfällt. Dazu kann er sich bei der zuständigen Kammer informieren (z.B. IHK, HWK). Achte zum Beleg gegenüber deinem Arbeitgeber darauf dir von deinem Arzt, Gesundheitsamt, Behörden und Teststationen schriftliche Nachweise zu den jeweiligen Anordnungen geben zu lassen – ansonsten bist du immer auf das Entgegenkommen deines Betriebs angewiesen!

Das ist ja alles nett, aber meinen Chef interessiert das nicht! Er hat mich jetzt einfach gekündigt. Wo bekomme ich jetzt Unterstützung und Geld her?
Du solltest dich jetzt möglichst schnell um Unterstützung kümmern, ob die Kündigung in Ordnung ist und was man dagegen tun kann (siehe auch Kündigung im Ausbildungsverhältnis). Die bekommst du gerne von uns, von deinem Betriebsrat, deiner zuständigen Gewerkschaft oder einem Anwalt.

Außerdem solltest du dich für finanzielle Hilfe dann möglichst schnell arbeitslos melden. Das machst du bei deiner lokalen Agentur für Arbeit. ACHTUNG: meistens kann man gerade nicht mehr persönlich bei der Agentur für Arbeit vorbeigehen, sondern muss sich über eine Telefon-Hotline oder online arbeitslos melden. Aktuelle Informationen findest du hier: https://www.arbeitsagentur.de/privatpersonen
Speziell für München: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/muenchen/startseite Tel 0800 4555500 oder Münchner Zusatznummer 089 51 54 5555.
Speziell für junge Menschen in München: JIBB https://www.jibb-muenchen.de/

Was wird denn jetzt aus meiner Abschlussprüfung oder Zwischenprüfung?
Dazu informiere dich am besten auf der Website oder telefonisch bei deiner zuständigen Innung oder Kammer (z.B. IHK München und Oberbayern, HWK; Bayrische Landesärztekammer). Für die meisten Prüfungen stehen Termine und Abläufe auch während der Corona-Pandemie fest, die sich aber schnell verändern können – gucke also regelmäßig nach!