1. Definition Energiepreispauschale

Aufgrund der hohen Energiekosten hat die Bundesregierung für September 2022 eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300€ pro Arbeitnehmer*in in Deutschland durchgesetzt.

2. Wer bekommt die Energiepreispauschale?

Die Pauschale wird bei Arbeitnehmer*innen, deren Bruttogehalt ca. über 1300€ liegt automatisch mit dem Gehalt ausbezahlt. Für Azubis trifft das leider oftmals nicht zu, da die Vergütung unter der sogenannten Lohnsteuergrenze liegt.

3. Wie bekommt man die Energiepreispauschale als Azubi?

Auch Azubis können diese finanzielle Unterstützung in Anspruch nehmen, wenn Sie im Jahr 2022 in einem Ausbildungsverhältnis stehen oder gestanden sind. Ein Azubi* bekommt die Energiepreispauschale in Höhe von 300€ erst, wenn er*sie Anfang 2023 selbstständig eine Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 abgibt.

Die Steuererklärung ist nicht wirklich einfach, daher empfehlen wir den günstigen Service der Lohnsteuervereine oder der Gewerkschaften in Anspruch zu nehmen.Darüber hinaus können auch Steuerberater*innen sowie Softwareprodukte bei der Steuererklärung, oder Personen mit entsprechender Erfahrung helfen.

https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/energiepreispauschale-von-300-euro-wer-bekommt-sie-und-wie-wird-sie-versteuert.html

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

https://www.verdi.de/service/beratung-unterstuetzung/++co++169c3572-bdc1-11e0-61d6-00093d114afd